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NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft legt Revision ein


Nach Prozess-Urteil
NSU: Bundesanwaltschaft legt Revision ein

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2018Lesedauer: 1 Min.
André E. sitzt bei der Urteilsverkündung in der dritten Reihe (2.v.r.): Der Mitangeklagte wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vererinigung verurteilt. (Archivbild)Vergrößern des BildesAndré E. sitzt bei der Urteilsverkündung in der dritten Reihe (2.v.r.): Der Mitangeklagte wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vererinigung verurteilt. (Archivbild) (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Die Bundesanwaltschaft ist mit dem Urteil für den Mitangeklagten André E. im NSU-Prozess offenbar nicht einverstanden. Nun hat sie eine Prüfung des Urteils angefordert.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Die Gründe dieser Entscheidung hingen im Einzelnen von der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts in München ab, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Die Sprecherin äußerte sich nicht zur Frage, ob die Behörde auch Revision gegen die Urteile gegen Beate Zschäpe oder die anderen drei Angeklagten einlegen wird.

Der Mitangeklagte André E. war am vergangenen Mittwoch zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen E. allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Sie verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert. Der Haftbefehl gegen ihn war noch am Mittwoch aufgehoben worden.

Zschäpe muss wegen zehnfahren Mordes ins Gefängnis

Die Hauptangeklagte Zschäpe war nach mehr als fünf Jahren Prozess wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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