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"Gruppe S.": Lange Haftstrafe für Anführer der Rechtsterroristen


Rechtsextremismus
Lange Haftstrafe für Anführer der "Gruppe S."

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen «Gruppe S.»Vergrößern des BildesDie Angeklagten der "Gruppe S." (Archivbild): Der Anführer der Gruppe wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Quelle: -/dpa-pool/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Anführer der rechtsextremistischen Gruppe S, Werner S., ist am Donnerstag zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Neun weitere Mitglieder sind ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt worden.

Im Stuttgarter Terrorprozess um die rechtsextremistische "Gruppe S" ist der Hauptangeklagte Werner S. am Donnerstag als Rädelsführer zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Gegen weitere neun Angeklagte verhängte das Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und fünf Jahren und drei Monaten wegen Gründung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Der Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart lief seit April 2021. Der "Gruppe S" wurde vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Bei einem Treffen im Herkunftsort, der nun verurteilen Männer, sollen die Mitglieder Bombenanschläge auf Moscheen geplant haben, um damit einen Bürgerkrieg auszulösen.

Die Terrorgruppe S soll eine angebliche Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge gefürchtet haben. Während des Ermittlungsverfahrens nahm sich unter anderem ein mutmaßliches Mitglied der "Gruppe S" in der Untersuchungshaft das Leben, ein weiterer starb kurz vor Ende des Verfahrens.

Falscher Spitzel Paul U.

Zur Überführung der Terrorgruppe protokollierten Ermittler Chats und Telefongespräche der "Gruppe S". Außerdem stützen sie sich auf die Aussagen eines früheren Gruppenmitglieds. Jener Paul U. hatte dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg schon vor Aufliegen der Terrorgruppe von Interna der "Gruppe S" berichtet.

Jedoch ist Paul U. aus Sicht des Generalbundesanwalts keine verlässliche Auskunftsperson gewesen und agierte in keiner Hinsicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft – etwa als eingesetzter V-Mann. Das belegen Aussagen der Bundesanwältin Cornelia Zacharias, die sie im Laufe des Verfahrens tätigte.

Zudem soll die Beteiligung von Paul U. in der "Gruppe S" das Maß des als Spitzel Zulässigen weit überschritten haben. Eine Haftstrafe aufgrund seiner Aktivität innerhalb der Terrorgruppe ist daher nicht unwahrscheinlich.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • tagesschau.de: "Terroristen für sechs Tage?"
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