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Neustadt: Autofahrer bekommt 373 Punkte in Flensburg – Haftstrafe möglich


Haftstrafe möglich
Autofahrer bekommt 373 Punkte in Flensburg

Von dpa
Aktualisiert am 31.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Polizeikelle und Streifenwagen im Einsatz (Symbolbild): Eine frühere Bewährungsstrafe konnte den Mann offenbar nicht von den Fahrten abhalten.Vergrößern des BildesPolizeikelle und Streifenwagen im Einsatz (Symbolbild): Eine frühere Bewährungsstrafe konnte den Mann offenbar nicht von den Fahrten abhalten. (Quelle: Rainer Dröse/localpic/imago-images-bilder)
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Ein 37-jähriger Autofahrer wird in einer Verkehrskontrolle in Neustadt ohne gültigen Führerschein erwischt. Im Nachgang wird klar, dass er bereits über 150 rechtswidrige Fahrten hinter sich gebracht hat.

Der Fall eines Autofahrers mit 373 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei wird von der Staatsanwaltschaft in Frankenthal geprüft. "Die Sache ist eingegangen und wird derzeit untersucht", sagte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt. Schon in den nächsten Wochen soll über eine mögliche Anklage entschieden werden. Der Autofahrer muss mit einem Prozess und wohl auch mit einer Haftstrafe rechnen.

Die Polizei in Neustadt an der Weinstraße hatte den 37 Jahre alten Mann im September bei einer Spritztour ohne gültigen Führerschein erwischt und seinen etwa 35.000 Euro teuren Wagen beschlagnahmt. Die Behörden können dem aus Speyer stammenden Beschuldigten nach eigenen Angaben mehr als 150 rechtswidrige Fahrten nachweisen – "für jede gab es zwei Punkte". Eine frühere Bewährungsstrafe habe den Mann wohl nicht abschrecken können – nun müsse er möglicherweise ins Gefängnis.

Punktewert könnte noch weiter steigen

Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe hänge aber von zahlreichen Faktoren ab, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Der Fall geht bei einer Anklage vermutlich an das Amtsgericht Speyer.


Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte auf Anfrage mitgeteilt, rein rechnerisch könnten die Häufigkeit eines Verstoßes und die dafür vorgesehenen Schritte zu einem erhöhten Punktwert führen. Die entsprechenden Maßnahmen würden von den lokalen Behörden ergriffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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