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Demos in Leipzig und Halle gegen Pandemie-Politik untersagt


"Nicht vertretbare Gefahren"
Demos in Leipzig und Halle gegen Pandemie-Politik untersagt

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Teilnehmer einer Demonstration in Leipzig werden von Polizisten aufgehalten: Die geplante Kundgebung war verboten worden.Vergrößern des BildesTeilnehmer einer Demonstration in Leipzig werden von Polizisten aufgehalten: Die geplante Kundgebung war verboten worden. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa-bilder)
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Nachdem ein Protest gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig untersagt wurde, wollten die Veranstalter in Halle demonstrieren. Doch auch hier machte ein Gericht ein Strich durch die Rechnung. Einige Menschen tauchten dennoch auf.

Von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Leipzig und Halle geplante Demonstrationen sind von den Behörden untersagt worden. Nachdem das sächsische Oberverwaltungsgericht die Proteste in Leipzig untersagt hatte, kündigten die Veranstalter die Verlegung der Aktion nach Halle an.

Allerdings wurde die auf dem Markt der Saalestadt angemeldete Versammlung von der Versammlungsbehörde ebenfalls verboten. Als sich dort dennoch einige Teilnehmer trafen, beendete die Polizei eigenen Angaben zufolge die Veranstaltung.

Richter: "nicht vertretbare Gefahren"

Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatten die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und das von der Stadt Leipzig ausgesprochene Verbot der Veranstaltung bejaht. Die Bautzener Richter schlossen sich der vom Verwaltungsgericht geäußerten Auffassung an, dass "von der angemeldeten Versammlung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur durch deren Verbot zu vermeiden sind". So hieß es in der Mitteilung des Gerichts vom Samstag.

Der Teilnehmer vergleichbarer vorhergehender Versammlungen hätten sich nicht gewillt gezeigt, den Regelungen zu folgen. Auch der Antragsteller selber habe "aufgezeigt, dass er weder willens noch in der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu beschränken". Mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen vieler Menschen auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit müsse die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hingenommen werden.

Polizei bekommt Unterstützung aus zahlreichen Bundesländern

Die Polizei hatte seit dem Vormittag umfangreiche Kontrollen des Reiseverkehrs in die Stadt eingerichtet. Das Einsatzgebiet der Polizeidirektion Leipzig erstreckte sich über die Messestadt und die umliegenden Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Die Leipziger Polizei wurde von Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und von der Bundespolizei unterstützt.

Nachdem das Verbot der Versammlung in Leipzig bekannt geworden war, wurde im Internet zu einer Ersatzveranstaltung in Halle aufgerufen. Diese wurde jedoch von den Behörden ebenfalls untersagt. Um das Verbot durchzusetzen, hatte die Leipziger Polizei nach eigenen Angaben Einsatzkräfte in die Nachbarstadt entsandt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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