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Bayern: Gefälschte OP-Masken gingen an Städte und Landkreise – Festnahmen


Zwei Unternehmer verhaftet
Bayern: Gefälschte OP-Masken gingen an Städte und Landkreise

Von dpa
Aktualisiert am 21.07.2021Lesedauer: 1 Min.
OP-Mundschutz: Bayern zahlte neun Millionen Euro für Masken, die mutmaßlich ein gefälschtes Zertifikat hatten.Vergrößern des BildesOP-Mundschutz: Bayern zahlte neun Millionen Euro für Masken, die mutmaßlich ein gefälschtes Zertifikat hatten. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Zwei Unternehmer, darunter ein Lokalpolitiker, sollen Bayern Masken mit gefälschtem Zertifikat verkauft haben. Diese wurden auch an Städte und Landkreise verteilt.

Rund zehn Millionen OP-Masken mit mutmaßlich gefälschtem Zertifikat, die im April 2020 an Bayern verkauft wurden, sind an Städte und Landkreise verteilt worden. "Zum Zeitpunkt der Auslieferung galten die MNS auf der Basis der mitgelieferten Unterlagen als verkehrsfähig", erklärte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. MNS steht für Mund-Nasen-Schutz.

Vergangene Woche waren zwei Unternehmer aus der Oberpfalz im Alter von 31 und 33 Jahren verhaftet worden. Sie sollen dem LGL die rund zehn Millionen Masken in mehreren Tranchen verkauft haben. Bei einem der Männer handelt es sich um einen Lokalpolitiker der Freien Wähler.

Bayern zahlte rund neun Millionen Euro

Dazu, ob die ungeeigneten OP-Masken vor Ort auch verwendet wurden, machte das LGL keine Angaben. Angesichts des Maskenmangels zu Beginn der Pandemie ist das jedoch nicht auszuschließen. Auch zu den Kosten des Maskendeals, der vergangene Woche bekannt geworden war, äußerte sich die Behörde nun erstmals. Sie habe rund neun Millionen Euro brutto bezahlt.

Zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt wurden die Masken wegen Hinweisen der zuständigen Überwachungsbehörde in Hamburg durch ein externes akkreditiertes Labor überprüft, wie das LGL mitteilte. Dies habe ergeben, dass die Masken zwar eine ausreichende Filterleistung hatten, allerdings bei anderen Eigenschaften die Norm nicht erfüllten. Daher seien sie "als nicht verkehrsfähig einzustufen" gewesen.

Die Information wurde damals an die Kreisverwaltungsbehörden, aber auch das Bayerische Landeskriminalamt weitergegeben, hieß es weiter vom LGL. Das habe die dortigen Ermittlungen ausgelöst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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