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Koblenz: Affäre mit Häftling – Gefängnisbeamtin verliert Job


Nacktofotos und Liebesbriefe
Affäre mit Häftling – Gefängnisbeamtin verliert Job

Von dpa
16.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Nato-Draht an einer JVA in Rheinland-Pfalz: Nun ist es endgültig – wegen einer Affäre mit einem Häftling verliert eine Gefängnisbeamtin ihren Job. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesNato-Draht an einer JVA in Rheinland-Pfalz: Nun ist es endgültig – wegen einer Affäre mit einem Häftling verliert eine Gefängnisbeamtin ihren Job. (Symbolfoto) (Quelle: Hoffmann/imago-images-bilder)
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Sie wollte sich damit nicht abfinden und muss es nun doch tun: Einer Gefängnisbeamtin wurde gekündigt, weil sie ein Verhältnis mit einem Insassen hatte. Zurecht urteilte ein Gericht jetzt endgültig.

Nacktfotos von sich selbst einem Häftling überlassen: Eine Gefängnisbeamtin ist vergeblich gegen ihre Entfernung aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das Distanzgebot vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wies ihre Berufung nach Mitteilung vom Dienstag zurück – rechtskräftig und damit endgültig (Az. 3 A 11024/19.OVG).

2019 hatte bereits das Verwaltungsgericht (VG) Trier die Beamtin aus dem Dienst entfernt: Sie habe mehrere Monate lang eine Liebesbeziehung mit einem Häftling in einem Gefängnis "der Rheinschiene" gehabt. Unter Verschleierung ihrer Identität habe die Justizvollzugsbeamtin dem Gefangenen Briefe geschrieben – mit der "Offenbarung sexueller Vorlieben und Fantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft". Zudem habe die Frau im Alter von "über 50" ein Armband und ein T-Shirt des Mannes unerlaubt nach Hause genommen.

Frau hielt Affäre vor ihren Kollegen geheim

Vor der Gefängnisleitung hielt sie die Affäre laut dem VG Trier geheim. Diese flog 2017 bei einer Kontrolle der Häftlingspost auf. Das Land Rheinland-Pfalz erhob Disziplinarklage. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des VG Trier gab ihr statt.

Die Beamtin habe "ein schweres Dienstvergehen begangen". Sie habe "aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen", urteilte das VG Trier. Mit der Überlassung von Nacktfotos sowie von Aufnahmen ihrer Wohnstätte und ihres Grundstücks habe sich die Beamtin erpressbar gemacht. Das OVG folgte der Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier.

Laut dem OVG bestritt die Frau in ihrer Berufung, eine intime Beziehung zu dem Häftling gehabt zu haben. Das OVG glaubte ihr nicht - die gefundenen Briefe sprächen unzweifelhaft gegen ihre Darstellung. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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