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Gera: Mann (25) tötet eigene Großmutter (✝81) — Haftstrafe


Im Drogenwahn
Mann tötet seine Großmutter – Haftstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 07.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte im Landgericht Thüringen: Der 25-Jährige ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Landgericht Thüringen: Der 25-Jährige ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: Bodo Schackow//dpa-bilder)
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"Ich habe gedacht, sie ist der Teufel": Mit diesen Worten hat ein 25-Jähriger die Tötung seiner Großmutter begründet. Für die Tat ist er nun zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Ein 25-Jähriger ist nach einem tödlichen Angriff auf seine Großmutter im Drogenwahn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen Vollrausches verurteilt worden. Außerdem sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angewiesen worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Gera am Dienstag mit. Das Urteil sei bereits am zweiten Verhandlungstag am Montag gefallen. Ursprünglich waren sieben Termine angesetzt. Zuvor hatte die "Ostthüringer Zeitung" berichtet.

Die psychiatrische Sachverständige habe festgestellt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tötung wegen des Drogenrausches schuldunfähig war. Dies habe jedoch nicht zum Zeitpunkt des vorangegangenen Konsums gegolten. Das Gericht sei daher vom Sicherungs- in das Strafverfahren übergegangen, sodass die Verhängung einer Freiheitsstrafe möglich war.

81-Jährige starb an ihren Verletzungen

Der Mann hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, er habe Drogen konsumiert und sei danach mit seiner Großmutter spazieren gegangen. Im Wald hätten die Wahnvorstellungen begonnen. Er habe Hörner bei seiner Großmutter wachsen sehen. "Ich habe gedacht, sie ist der Teufel", hatte er gesagt. Darauf habe er sie angegriffen. Die 81-Jährige starb zehn Tage nach dem Angriff an den Folgen der Verletzungen.

In den Schlussvorträgen hatte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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