t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Missbrauchsbilder im Darknet: Polizei fasst mutmaßlichen Kinderschänder


Vierjähriges Mädchen missbraucht
Polizei ist sicher: Kinderschänder gefasst

Von afp, rok

Aktualisiert am 10.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.Vergrößern des BildesOberstaatsanwalt Georg Ungefuk, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. (Quelle: dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Blitzerfolg nach Öffentlichkeitsfahndung: Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung von Bildern des Opfers hat die Polizei den sexuellen Missbrauch eines vierjährigen Mädchens offenbar aufgeklärt.

Nach zahlreichen Hinweisen von Bürgern nahmen Ermittler am Montagabend einen 24-Jährigen aus dem Umfeld des Kinds fest, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte. Er soll Missbrauchsbilder des Mädchens im Darknet veröffentlicht haben.

Mädchen ist "äußerlich unverletzt"

Dem Mädchen gehe es "den Umständen entsprechend gut", sagte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk. Das Kind sei äußerlich unverletzt. Zum aktuellen Aufenthaltsort des Mädchens wollte sich Ungefuk nicht äußern, ebenfalls nicht zu der Frage, in welchem Verhältnis der mutmaßliche Kinderschänder zu seinem Opfer stand. Laut "Bild"-Zeitung soll es sich bei dem 24-Jährigen aus dem niedersächsischen Landkreis Wesermarsch um den Lebensgefährten der Mutter handeln.

Die Ermittler werfen dem Festgenommenen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor. Dem 24-Jährigen drohen damit bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Er sollte im Lauf des Dienstags dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden Beweismittel beschlagnahmt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern des Opfers beim Amtsgericht Gießen beantragt, nachdem die Bemühungen der Ermittler um Identifizierung des Täters erfolglos geblieben waren. Denn von dem laut Generalstaatsanwaltschaft "äußerst vorsichtig agierenden" Mann lagen keine Bilder oder Videoaufnahmen vor.

Öffentlichkeitsfahndung ist letztes Mittel

Durch die Veröffentlichung der Opferbilder konnte das Bundeskriminalamt (BKA) nun in einem ersten Schritt das Opfer und wenig später auch den Tatverdächtigen identifizieren. Eine solche Öffentlichkeitsfahndung werde stets nur als letztes Mittel angewandt, betonte Ungefuk – wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien.

Den Ermittlern hatten zudem Anhaltspunkte vorgelegen, wonach die Vierjährige dem mutmaßlichen Kinderschänder womöglich bis zu dessen Festnahme ausgesetzt gewesen war. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA bedankten sich ausdrücklich bei der Bevölkerung für die "große Unterstützung" bei der Fahndung.




TelekomCo2 Neutrale Website