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Berlin: Polizist wird wegen Nazi-Tatoos aus Beamtenverhältnis entlassen


Nazi-Symbole
Polizist wird wegen Tattoos aus Beamtenverhältnis entlassen

Von dpa
Aktualisiert am 17.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Polizist der Berliner Polizei: Ein Beamter muss wegen Tattoos mit rechtsextremer Symbolik den Dienst quittieren.Vergrößern des BildesPolizist der Berliner Polizei: Ein Beamter muss wegen Tattoos mit rechtsextremer Symbolik den Dienst quittieren. (Quelle: Marc Tirl/dpa-bilder)
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Tragen verfassungsfeindlicher Tattoos eine Verletzung der Treuepflicht bei Beamten darstellt (Az.: BVerwG 2 C 25.17). Ein rechtsextremer Berliner Polizist wird deshalb aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Der Mann trägt Runen und die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen, zeigte den Hitlergruß und bewahrte in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien auf. Das Land Berlin wertete all dies als Verletzung der Treuepflicht eines Beamten und erhob Disziplinarklage.

Nachdem der 1974 geborene Polizist in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen hatte, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, was sich ein Beamter nicht leisten darf. "Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden", teilte das Gericht mit. Wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen. Es komme aber auch immer noch auf die Gesamtwürdigung eines Falles an.

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