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59-Jähriger vergiftet Kollegen mit Pausenbroten: 1 Million Euro Schadenersatz


Täter erneut verurteilt
Pausenbrote vergiftet: Eine Million Euro Schadenersatz

Von dpa
Aktualisiert am 28.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Mit Pausenbroten soll der Täter seine Arbeitskollegen über Jahre vergiftet haben.Vergrößern des BildesMit Pausenbroten soll der Täter seine Arbeitskollegen über Jahre vergiftet haben. (Quelle: Symbolfoto: Imago Images)
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Über Jahre hatte ein 59-Jähriger Pausenbrote und Getränke mit giftigen Substanzen versetzt. Nun muss er die Opfer finanziell entschädigen, hat das Arbeitsgericht Bielefeld entschieden.

Ein 59-Jähriger, der jahrelang heimlich Arbeitskollegen mit Bleiverbindungen und Quecksilber auf Pausenbroten und in Getränken vergiftetet hat, muss Schmerzensgeld in Höhe von mindestens einer Million Euro zahlen.

26-Jähriger starb an den Folgen der Vergiftung

Den Angehörigen eines jungen Mannes, der im Januar mit 26 Jahren an den Folgen der Tat gestorben war, sprach das Arbeitsgericht Bielefeld am Dienstag 580.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ein weiterer Kollege, der durch die schleichende Vergiftung eine Niere verlor, soll eine halbe Million Euro erhalten. Zudem verpflichteten die Richter den Täter, für bereits entstandene und zukünftige Schäden durch Verdienstausfall aufzukommen – das sind zusammengenommen bislang weitere 4.000 Euro.

Die Richter beriefen sich zur Begründung auf das Urteil des Landgerichts im März 2019. Die Strafkammer hatte damals keinen Zweifel an der schweren Schuld des Angeklagten und die Höchststrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung verhängt. Der Täter hatte demnach wiederholt Brote und Getränke der Kollegen einer Firma in Schloß Holte-Stukenbrock mit Quecksilber und anderen giftigen Substanzen versetzt. Videoaufnahmen hatten ihn überführt. Drei Kollegen wurden schwer krank, darunter auch der inzwischen gestorbene 26-Jährige.

Die Richter des Arbeitsgerichtes, die nun über das Schmerzensgeld entschieden, hoben in ihrer Begründung den hohen Grad der Schuld des 59-Jährigen sowie die lange Leidenszeit der Geschädigten hervor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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