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Urteil im Mordprozess: Lebenslange Haftstrafe für Hilfspfleger


Mordprozess in München
Hilfspfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

Von dpa
06.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen Hilfspfleger: Der Angeklagte wurde zur Höchststrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.Vergrößern des BildesProzess gegen Hilfspfleger: Der Angeklagte wurde zur Höchststrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
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Statt sie zu pflegen, brachte er seine Patienten um. Wegen dreifachen Mordes ist ein Pfleger vor dem Landgericht München verurteilt worden. Am Ende der Verhandlung richtete der 38-Jährige das Wort an die Angehörigen.

Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Ein Hilfspfleger soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München das Urteil in dem Fall gesprochen.

Wegen Mordes an drei Patienten ist der Angeklagte vom Landgericht München zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Diabetiker spritzte seinen Opfern eine Insulin-Überdosis

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."

Nicht alle Fälle sind vollständig geklärt

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung. Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an.

In zwei weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung. In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein "sachgerechtes Urteil" gefordert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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