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Aachen: Sonntagsöffnungen von Kiosken? Gericht fällt Entscheidung


Gericht gibt Stadt Recht
Kioske dürfen weiterhin an Sonntagen nicht öffnen

Von t-online, abr

Aktualisiert am 11.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Kiosk (Symbolbild): Das Aachener Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Kioskbetreibers zurückgewiesen. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Recht: Kioske dürfen weiterhin sonntags nicht geöffnet haben. Damit lehnt das Gericht den Eilantrag eines Kioskbetreibers ab. Das Ordnungsamt geht seit geraumer Zeit verstärkt gegen sonntags geöffnete Kioske vor.

Der Eilantrag eines Aachener Kioskbesitzers hatte keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht gibt am Montag (11. November) der Stadt Aachen Recht und bestätigt somit, dass Kioske grundsätzlich "mit sofortiger Wirkung" sonntags nicht geöffnet haben dürfen.

Das Gericht begründet die Entscheidung, wie zuvor schon die Stadt, mit dem sogenannten Ladenöffnungsgesetz. Demnach dürfen auch Kioske nur an Werktagen von 0 bis 24 Uhr öffnen. Für Sonn- und Feiertage sei eine Ladenöffnung nur in Ausnahmefällen gestattet. Das sei der Fall, wenn ihr Kernsortiment aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht.

In Aachen, "einem Ort mit besonders starkem Tourismus", dürften außerdem auch Kioske sonntags geöffnet haben, die Waren, die für Aachen kennzeichnend sind, verkaufen. Das seien zum Beispiel Andenken bzw. Souvenirs, schreibt das Verwaltungsgericht. Der Kiosk des klagenden Kioskbetreibers gehöre zu keinem der beiden Fälle. Gegen den Beschluss kann er Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

"Unfairer Wettbewerbsvorteil" – Stadt kontert Betreiber

Das Aachener Ordnungsamt hatte in der letzten Zeit verstärkt gegen Kioske durchgegriffen, die sonntags geöffnet haben. Einem Bericht der "Aachener Zeitung" zufolge fühlen sich viele Kiosk-Betreiber, darunter der Eilantragssteller, drangsaliert und fürchten um ihre Existenz. Sie fordern mehr Kulanz von der Stadt. Diese weist die Vorwürfe allerdings zurück.

Die Stadt gab auf Anfrage von t-online an, dass Kiosk-Betreiber keine "Sonderstellung" innerhalb der Verkaufsstellen beanspruchen könnten. Auch nicht, wenn sie vorgeben würden, dass die Sonntage ihre umsatzstärksten Tage seien. Im Bericht der "Aachener Zeitung" hatten Kiosk-Betreiber darauf hingewiesen, dass die Sonntage deshalb so wichtig für sie seien, weil sie dort am meisten verkaufen würden.

Außerdem gäbe es eine "Vielzahl"von Kiosk-Betreibern, die sich an das Gesetz halten würden und sich bei der Stadt darüber beschwert hätten, dass die sonntags geöffneten Kioske sich einen "unfairen Wettbewerbsvorteil" verschaffen würden. Um einen "fairen Wettbewerb" herzustellen, würden somit in letzter Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt. Die Kioske würden dabei "gleichermaßen" kontrolliert werden, so die Stadt.

Eine Gesetzesänderung ist nicht in Sicht

Ein weiterer Vorwurf, der aus dem Bericht der Aachener Lokalzeitung hervorgeht, ist, dass viele Kiosk-Betreiber nicht verstehen können, warum Tankstellen, in denen sonntags wie in Kiosken auch Dinge des täglichen Bedarfs gekauft werden, geöffnet haben dürfen. Die Stadt verwies hierbei nur auf die gesetzlich regelten Öffnungszeiten, wonach Tankstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen.

Inwieweit eine Gesetzesänderung hin zu einer Öffnungszeit am Sonntag in Aachener Kiosken realistisch ist, darüber äußerte sich die Stadt gegenüber t-online zurückhaltend. Sie verweist auf die Verantwortung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, genauer dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Diese hätte die Entscheidungsgewalt bei Gesetzesänderungen.

Verwendete Quellen
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