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Landgericht | Schadenersatz für Glyphosat-Honig: Prozessurteil erwartet


Landgericht
Schadenersatz für Glyphosat-Honig: Prozessurteil erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 20.06.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach mehr als zwei Jahren Rechtsstreit wird vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) an diesem Montag das Urteil über die Klage eines Imkers gegen ein Agrar-Unternehmen erwartet. Grund ist der Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Der Imker fordert in dem Prozess Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig. Ein Urteil zugunsten des Imkers hätte Signalwirkung für Landwirtschaft und Politik. Denn Imkereien bleiben nach Angaben der Aurelia Stiftung, die den Kläger unterstützt, bisher meist auf den fremdverursachten Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Pestizide aus der Landwirtschaft verunreinigt wurde.

Im Frühjahr 2019 hatte der Imker seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hat der Imker nach eigenen Angaben aufgeben müssen.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben laut Aurelia-Stiftung, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Die Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für die Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein.

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