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Muss die Berlin-Wahl wiederholt werden? Verfahren am Mittwoch


Muss neu gewählt werden?
Berlin-Wahl: Verfassungsgericht verhandelt über Einsprüche

Von afp
22.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Schlange vor einem Wahllokal in Prenzlauer Berg (Archivbild): Über die Einsprüche von Bürgern soll am Mittwoch entschieden werden.Vergrößern des BildesEine Schlange vor einem Wahllokal in Prenzlauer Berg (Archivbild): Über die Einsprüche von Bürgern soll am Mittwoch entschieden werden. (Quelle: Georg Hilgemann/dpa)
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Nicht jeder Berliner konnte seine Stimme bei der Abgeordnetenhauswahl abgeben. Deshalb wird jetzt geprüft, ob die Wahl wiederholt werden muss.

Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen, zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale – bei den Berliner Wahlen hat es im September vergangenen Jahres viele Pannen gegeben. Gegen die Resultate wurden deshalb auch zahlreiche Einsprüche eingelegt. Über jene gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl verhandelt am Mittwoch, rund ein Jahr nach der Stimmabgabe, der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Wegen der vielen Beteiligten – dazu gehören neben den Antragstellern unter anderem die Landeswahlleitung, Abgeordnete sowie betroffene Bewerberinnen und Bewerber – findet die Verhandlung über die Einsprüche in einem Hörsaal der Freien Universität statt. In diesem ist Platz für insgesamt 570 Menschen. Laut Gericht kündigten bereits 200 Beteiligte ihr Kommen an, es handelt sich deshalb um die bislang größte Gerichtsverhandlung dieser Art in der Hauptstadt.

Berlin-Wahl: Vier Einwände werden zunächst untersucht

Nicht jeder konnte beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl einlegen. Je nach unterstelltem Wahlfehler war dies unter anderem betroffenen Abgeordneten und Kandidierenden, den Wahlleitungen, der Senatsinnenverwaltung und Parteien möglich. Einspruch legten unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die seinerzeit amtierende Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann ein. Insgesamt gingen laut Gericht 35 Einwände ein.

Für deren Prüfung ist das sogenannte Plenum der neun Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs zuständig.

Die Richterinnen und Richter wollen sich bei der öffentlichen Verhandlung zunächst nur mit vier eingereichten Einwänden befassen – jenen von der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie von AfD und Die Partei. Diese Verfahren seien geeignet, "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", hieß es vom Gericht bereits.

Eine Wahlwiederholung hat es noch nie gegeben

Nach einer Einführung in den Stand des Verfahrens wird das Gericht voraussichtlich eine erste rechtliche Einschätzung abgeben. Danach sollen die Beteiligten ausreichend Gelegenheit haben, unter anderem zum Wahlgeschehen sowie zu möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Expertinnen und Experten sollen nicht gesondert angehört werden.

Eine Entscheidung könnte am Mittwoch fallen, allerdings ist dies unwahrscheinlich. Denn das Gericht hat dafür laut Gesetz drei Monate Zeit, also bis Ende Dezember. Je nach Entscheidung kann es zu einer Wiederholung der Wahl kommen – in Gänze oder in einzelnen Wahlkreisen. Dies wäre ein Ereignis, das es in Berlin nach der Wiedervereinigung noch nicht gab. Bis dahin behalten jedoch alle Parlamentarier ihre Mandate für das Abgeordnetenhaus.

SPD hat kein Interesse an Neuwahl

Gewählt werden müsste innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung, also wahrscheinlich im März. Vor allem der regierenden SPD dürfte an einer Neuwahl derzeit wenig gelegen sein, denn eine aktuelle Umfrage des Rundfunks Berlin-Brandenburgs sieht die Sozialdemokraten nur noch auf Platz drei hinter Grünen und CDU. Die Wahl im vergangenen Jahr gewann die SPD knapp vor den Grünen und der CDU.

Auch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl gab es zahlreiche Einsprüche. Für deren Prüfung ist jedoch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über die das Parlament im Oktober entscheiden soll. Medienberichten zufolge will der Ausschuss empfehlen, die Bundestagswahl in rund 400 Berliner Wahlbezirken wiederholen zu lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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