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Berlin: Blockadeaktion vor Ministerium - Klimademonstrant muss zahlen


Blockadeaktion vor Ministerium: Demonstrant muss zahlen

Von dpa
07.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Protest vor dem Bundesverkehrsministerium (Archivbild): Im Oktober 2020 kam es zu der Blockade.Vergrößern des BildesProtest vor dem Bundesverkehrsministerium (Archivbild): Im Oktober 2020 kam es zu der Blockade. (Quelle: Eibner/imago images)
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Ein Klimaaktivist kettete sich vor dem Bundesverkehrsministerium an: Nun wurde entschieden – er muss zahlen.

Nach einer Blockadeaktion von Klimademonstranten am Bundesverkehrsministerium ist ein 30-Jähriger zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am Donnerstag des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen schuldig.

Er hatte sich im Oktober 2020 mit weiteren Aktivisten der Gruppe "Extinction Rebellion" an Eingangstoren des Ministerium angekettet und trotz Aufforderung der Polizei den Platz nicht geräumt.

Gericht: Blockaden "kein geeignetes Mittel"

Der Angeklagte hatte das Anketten zugegeben und erklärt, er stehe zu seiner Tat. Wegen des Klimanotstands halte er solche Aktionen für gerechtfertigt. Die Vorsitzende Richterin sagte, auch für sie sei das Klima "schon lange Thema". Doch solche Blockadeaktionen seien "kein geeignetes Mittel". Die Polizei müsse unter anderem Feuerwehrzufahrten freihalten.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Klimaaktivist sagte am Rande, er gehe von einem "rechtfertigenden Notstand" aus und werde "in die nächste Instanz ziehen".

Die Gruppe Extinction Rebellion hatte damals in der Hauptstadt gleich mehrere Protest- und Blockadeaktionen gegen Umweltzerstörung und Klimawandel organisiert. In der "Rebellionswelle" für mehr Klimaschutz seien auch Aktionen des "zivilen Ungehorsams" sowie "großflächige Störaktionen" geplant, hatte die Gruppe damals vorab angekündigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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