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Jens Spahn verunglimpft: Corona-Maßnahmen-Gegner Anselm Lenz muss Strafe zahlen


Üble Nachrede
Jens Spahn als "kokainsüchtig" bezeichnet: Geldstrafe für Anselm Lenz

Von dpa
07.11.2022Lesedauer: 1 Min.
imago images 147738192Vergrößern des BildesAnselm Lenz vor Gericht (Archivbild): Er wurde zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)
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Der als Gegner der Corona-Maßnahmen bekannte Journalist Anselm Lenz muss Strafe zahlen. In seiner Publikation war Jens Spahn verunglimpft worden.

Ein Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Journalist und Dramaturg Anselm Lenz sei im September 2020 Mitherausgeber einer Vereinszeitschrift gewesen, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verunglimpft worden sei, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Die Äußerung sei nicht gedeckt von der Meinungsfreiheit.

Der damalige Bundesgesundheitsminister sei in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als "kokainsüchtig" bezeichnet worden, so die Anklage. Es sei eine ehrenrührige Behauptung, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Richterin entsprach mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidiger bezeichnet Äußerungen als Satire

Der Verteidiger des 42-Jährigen hatte Freispruch verlangt und erklärte, es habe sich um Satire gehandelt, die unter Meinungsfreiheit falle. Die Veröffentlichung sei im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die deutsche Corona-Politik erfolgt.

Gegen Lenz war zunächst ein Strafbefehl in Höhe von 4.800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) ergangen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Der gebürtige Hamburger muss sich in einem weiteren Verfahren wegen mutmaßlicher Taten bei Demonstrationen in Berlin gegen Corona-Maßnahmen verantworten. In dem Fall war ein erster Prozessanlauf gescheitert. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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