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Wahlwiederholung: Das sollten Sie wissen


431 Bezirke betroffen
Wahlwiederholung in Berlin: Das sollten Sie wissen

Von t-online, cch

Aktualisiert am 11.11.2022Lesedauer: 4 Min.
Ein Berliner Wahllokal (Archivbild): Die Ampel will die Bundestagswahl in der Hauptstadt in 431 Wahlbezirken wiederholen.Vergrößern des BildesEin Berliner Wahllokal (Archivbild): Die Bundestagswahl in der Hauptstadt wird in einigen Bezirken voraussichtlich wiederholt. (Quelle: Stefan Zeitz/imago images)
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In einigen Wahlbezirken in Berlin wird die Bundestagswahl voraussichtlich wiederholt. Wir klären die wichtigsten Fragen dazu.

In 431 Berliner Wahlbezirken könnte bald die Bundestagswahl vom September 2021 wiederholt werden. Der Bundestag hat eine solche teilweise Wahlwiederholung am Donnerstagabend beschlossen. Es soll in den Wahlbezirken noch einmal abgestimmt werden, in denen es Wahlfehler oder erhebliche Verzögerungen gab und in denen Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren. Das betrifft nach dem Beschluss des Parlaments 327 Wahlbezirke sowie 104 Briefwahlbezirke.

Wann findet die Wahlwiederholung statt?

Ein neuer Termin für die Wahl steht noch nicht fest. Wenn der Beschluss nicht angefochten wird, ist eine Wiederholung im März 2023 möglich, erklärt Wilko Zicht. Er ist Experte für Wahlrecht und Redakteur beim Portal "wahlrecht.de". Zudem ist er Mitglied der Grünen.

Sollte der Beschluss hingegen angefochten werden, was wahrscheinlich sei, entscheidet in zweiter Instanz das Bundesverfassungsgericht. Die Wahl könnte dann auf Ende 2023 oder noch später geschoben werden.

Welche Auswirkungen wird eine Wahlwiederholung auf den Bundestag haben?

"Es wird keine wirklich relevanten Auswirkungen geben", sagt Experte Zicht. Letztlich ständen drei Sitze auf der Kippe, einer der CDU, einer der FDP und einer bei den Grünen. Dass es hier tatsächlich zu Veränderungen kommen könnte, liege auch an der Wahlbeteiligung. Für die anderen Parteien sei mit keiner Verschiebung zu rechnen.

Was gilt für die Linkspartei, die durch Direktmandate in den Bundestag gelangte?

Die Linkspartei schaffte bei der Bundestagswahl die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Sie ist nur durch drei Direktmandate in den Bundestag gelangt, zwei davon holte sie in Berlin: Gregor Gysi gewann das Direktmandat in Treptow-Köpenick und Gesine Lötzsch in Lichtenberg. Würde einer der beiden sein Direktmandat verlieren, wäre die Linke nicht mehr im Bundestag. Beide Wahlkreise wären zwar von der Wahlwiederholung betroffen, allerdings nur in sehr wenigen Bezirken – mit einer Veränderung ist daher nicht zu rechnen.

Zudem lag Gysi sehr weit vor dem Zweitplatzierten, auch Lötzsch hatte einen relativ großen Abstand. Die Linke habe nichts zu befürchten, sagt auch Zicht. Und vom Linken-Bezirksverband Lichtenberg heißt es auf die Frage, ob man nun zittere, auch nur knapp: "Nein."

Welche Bezirke sind von der Wahlwiederholung betroffen?

Nach dem Beschluss des Parlaments sind 327 von 2.256 Wahlbezirken sowie 104 von 1.507 Briefwahlbezirken von den Neuwahlen betroffen. Die meisten der betroffenen Gebiete liegen in Pankow, dort müsste demnach in 176 von 215 Wahlbezirken erneut abgestimmt werden.

In Charlottenburg-Wilmersdorf sind zudem 77 von 195 Wahlbezirken betroffen. In Treptow-Köpenick hingegen müssen dem Beschluss zufolge recht wenige Bürger noch einmal an die Wahlurne: Dort sind nur vier von 234 Wahlbezirken betroffen.

Auf Anfrage von t-online erklärt ein Sprecher des Bezirksamtes Pankow, dass man sich bei den Vorbereitungen auf die möglichen Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen konzentriere – solange in Sachen Bundestagswahl keine Entscheidung final getroffen wurde.

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Warum soll die Wahl überhaupt wiederholt werden?

Lange Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, Wahllokale, die vorübergehend geschlossen hatten sowie Wahllokale, die bis weit nach 18 Uhr offen hatten – die Liste der Probleme bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 in Berlin ist lang. Zusätzlich zum Bundestag wurden das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente gewählt. Außerdem gab es einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Und dann war auch noch Berlin-Marathon, der dafür sorgte, dass fehlende Stimmzettel nicht rechtzeitig nachgeliefert werden konnten. Das alles überforderte die Verwaltung und führte zu dem Chaos.

Der damalige Bundeswahlleiter Georg Thiel nannte es später ein "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation" in Berlin. Er legte Einspruch gegen die Wahl ein und verlangte, diese in einigen Wahlkreisen komplett zu wiederholen. Beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gingen zudem über 2.100 Einsprüche gegen die Wahl ein. Der Großteil davon, fast 1.700, betrafen allein den Wahlablauf in Berlin.

Der Wahlprüfungsausschuss riet letztendlich dazu, die Bundestagswahl in 431 der 2.256 Berliner Wahlbezirke noch einmal stattfinden zu lassen. Dieser Empfehlung folgte der Bundestag nun.

Auch die Abgeordnetenhauswahl vom 26. September 2021 steht auf der Kippe. Am 16. November entscheidet das Berliner Verfassungsgericht, ob sie wiederholt wird.

Dürfen Parteien neue Kandidaten aufstellen?

Es handelt sich um eine Wahlwiederholung, nicht um Neuwahlen. Aus diesem Grund stehen die gleichen Kandidaten zur Wahl wie im vergangenen Jahr. Abweichungen kann es geben, wenn eine Person gestorben ist oder ihre Wählbarkeit verloren hat.

Was gilt für Menschen, die zwischenzeitlich in einen anderen Bezirk oder eine andere Stadt gezogen sind?

Der Bundestag meint, dass für die Wiederholung der Bundestagswahl neue Wählerverzeichnisse erstellt werden müssen, erklärt Wilko Zicht. Wer den Bezirk gewechselt hat, wählt demnach im neuen Bezirk – sofern hier die Wahlen wiederholt werden. Wer aus Berlin weggezogen ist, darf nicht an der Wahlwiederholung teilnehmen.

Diese Reglungen seien durchaus problematisch, bewertet Zicht. Sie führten mitunter dazu, dass manche Bürger am Ende zweimal bei der Bundestagswahl abgestimmt haben, einmal im September 2021 und einmal bei der Wahlwiederholung.

Im Wahlgesetz steht als Grundsatz, dass die alten Wählerverzeichnisse nur bei Wiederholungswahlen gelten, die bis zu sechs Monate nach der ursprünglichen und für ungültig erklärten Wahl angesetzt werden. Diese Zeit ist in diesem Fall überschritten. "Der Bundestag geht davon aus, von dieser Regel nicht abweichen zu können", so Zicht.

Dürfen Neuberliner wählen?

Neuberliner dürfen wählen, sofern sie in einem der Wahlbezirke wohnen, in denen die Wahl wiederholt wird.

Dürfen Bürgern wählen, die in bei der Bundestagswahl noch nicht 18 waren, zum Zeitpunkt der Wahlwiederholung aber schon?

"Wer in der Zwischenzeit 18 Jahre alt geworden ist, darf bei der Wiederholung der Wahl mit abstimmen", sagt Experte Zicht.

Wie werden die Bürger, die wählen dürfen, benachrichtigt?

Alle Wahlberechtigten werden laut Senatsverwaltung für Inneres rechtzeitig informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Was würde die Wahlwiederholung kosten?

Welche Kosten die Teilwiederholung mit sich bringt, ist noch unklar. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte der "Berliner Morgenpost", man plane aktuell mit 39 Millionen Euro. In der Summe sind auch die Wiederholungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen enthalten.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Wilko Zicht, Experte für Wahlrecht
  • Telefonat mit Die Linke Bezirksverband Lichtenberg
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