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Polizist muss wegen Cannabiskonsum Karriere beenden – Gerichtsurteil in Berlin gefällt


Beschluss des Verwaltungsgerichts
Cannabis-Konsum unvereinbar mit Karriere –Polizist muss gehen

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Oberverwaltungsgericht Berlin (Archivbild): nach dem Urteil darf der angehende Polizist seine Karriere nicht fortführen.Vergrößern des BildesOberverwaltungsgericht Berlin (Archivbild): Nach dem Urteil darf der angehende Polizist seine Karriere nicht fortführen. (Quelle: imago stock&people)
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Wegen des Konsums von Drogen darf ein junger Mann seine Polizeikarriere nicht weiter fortführen. Das entschied am Mittwoch das Berliner Verwaltungsgericht.

Der gelegentliche Konsum von Marihuana und Haschisch ist nicht vereinbar mit der Arbeit als Berliner Polizist. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Es wies den Antrag eines Polizisten in Ausbildung zurück, der wegen seines Cannabis-Konsums entlassen worden war und gegen die Entscheidung der Polizei vorgegangen war.

Berliner Polizeianwärter auch charakterlich ungeeignet

Das Gericht bestätigte die Einschätzung der Polizeiärztin, der Polizist sei gesundheitlich ungeeignet, weil der Konsum des Rauschgifts zu Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung und gestörter Koordination führen könne. Der Mann dürfe daher weder ein Polizeiauto fahren noch eine Waffe benutzen und könne die Aufgaben eines Polizisten nicht erfüllen.

Berechtigt seien zudem auch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es bestehe der Verdacht, dass der Mann sich regelmäßig wegen des Kaufs oder Besitzes von Drogen strafbar gemacht habe.

Mann von Ärztin als "dauerhaft polizeidienstunfähig" erklärt

Der Polizist befand sich seit 2019 in der Ausbildung. Weil er oft krank war und sich vom Sport befreien ließ, wurde er von einer Polizeiärztin untersucht. Eine Urinprobe deutete auf den Drogenkonsum hin. Er gab "punktuellen Gebrauch von Cannabis" zu. Die Polizeiärztin erklärte ihn für dauerhaft polizeidienstunfähig. Eine erforderliche einjährige Abstinenz von Drogen sei nicht nachgewiesen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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