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Berlin: Clan-Mitglied Ali Abou-Chaker für Spuckattacke verurteilt


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Ali Abou-Chaker für Spuckattacke verurteilt

Von t-online, jse

03.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Ali Abou-Chaker vor Gericht (Archivbild): Er soll den Mitarbeiter eines Donut-Geschäfts angespuckt haben.
Ali Abou-Chaker vor Gericht (Archivbild): Er soll den Mitarbeiter eines Donut-Geschäfts angespuckt haben. (Quelle: Olaf Wagner/imago images)
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Ein Berliner Clan-Mitglied spuckt im November 2021 einen Donut-Verkäufer an. Dafür wird er nun verurteilt.

Das Amtsgericht Tiergarten hat Ali Abou-Chaker zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Der ältere Bruder von Arafat Abou-Chaker, bekannt durch seine jahrelange Fehde mit Rapper Bushido, hatte nach Überzeugung des Gerichts im November 2021 einem Mitarbeiter eines Donut-Geschäfts in Berlin ins Gesicht gespuckt. Das berichtet die "Berliner Zeitung".

Der 48-Jährige soll, so sagte es der angespuckte Schichtleiter am 2. Dezember bei der Verhandlung aus, in dem Geschäft in der Nähe des Alexanderplatzes keine Maske getragen haben – auch nach mehrfacher Aufforderung nicht. "Als ich weiter darauf bestand, wurde er aggressiv.“

Freispruch gefordert – wegen des "arabischen Temperaments"

Abou-Chaker behauptete vor Gericht, er wäre von der damals geltenden Maskenpflicht befreit gewesen. Davon soll während des Vorfalls allerdings nie die Rede gewesen sein, sagte der Schichtleiter: Abou-Chaker habe ihn zunächst übel beschimpft. Dann habe er sich über den Verkaufstresen gebeugt, "spuckte mir ins Gesicht".

Abou-Chakers Anwalt forderte einen Freispruch – nach Angaben der "Berliner Zeitung" mit Verweis auf das "arabische Temperament" seines Mandanten. Dem folgte das Gericht nicht, wertete das Anspucken als "extrem hässliche Erniedrigung".

Zum ersten Termin nicht erschienen

Der mehrfach vorbestrafte 48-Jährige wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt. Abou-Chaker soll zum Tatzeitpunkt unter Bewährung und Führungsaufsicht gestanden haben.

Der Prozess hätte eigentlich bereits Ende September stattfinden sollen - doch Ali Abou-Chaker war nicht zum Gerichtstermin erschienen, wie die "Bild"-Zeitung berichtet.

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Verwendete Quellen
  • bz-berlin.de: "Ali Abou-Chaker muss fürs Spucken blechen" vom 02.12.2022
  • bild.de: "Ali Abou-Chaker schwänzt Spuck-Prozess" vom 28.09.2022
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