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Papst-Nachruf: Ermittlungen gegen queeres Medium – "queerfeindlicher Hetzer"


"Angriff auf die Pressefreiheit"
Polizei ermittelt nach Papst-Kritik – Redaktion wehrt sich

Von t-online, nhe, ads

Aktualisiert am 10.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger (Archivbild): Als Papst Benedikt XVI. war er von 2005 bis 2013 im Amt.Vergrößern des Bildes
Der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger (Archivbild): Als Papst Benedikt XVI. war er von 2005 bis 2013 im Amt. (Quelle: AP Photo/Domenico Stinellis)

Ein queeres Medium bezeichnet den verstorbenen ehemaligen Papst als "queerfeindlichen Hetzer". Danach ermittelt die Polizei. Der Herausgeber ist "entsetzt".

Der Herausgeber eines queeren Mediums wehrt sich gegen eine Anzeige der Polizei, in der ihm die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" vorgeworfen wird. In einem Nachruf an Silvester hatte queer.de den verstorbenen ehemaligen deutschen Papst Benedikt XVI. als "queerfeindlichen Hetzer" bezeichnet. Die Polizei leitete Ermittlungen ein. Mehr dazu lesen Sie hier.

Herausgeber Micha Schulze zeigt sich von der Anzeige überrascht und entsetzt. Zu t-online sagt er: "Wir halten die Ermittlungen für einen Angriff auf die Pressefreiheit und werden der Polizei nicht mitteilen, wer den Artikel geschrieben hat." In der Anzeige, die t-online vorliegt, bittet die Polizei um den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Verfassers. In einem Statement des Mediums heißt es: "Bereits die Vorermittlungen und die Annahme eines Anfangsverdachts gehen deutlich zu weit."

Wer die Anzeige erstattete, ist unbekannt

Man habe durch eine E-Mail der Polizei von den Ermittlungen erfahren. Laut Schulze wisse man nicht, wer die Anzeige erstattet hat. Seitens der Polizei heißt es, dass aufgrund des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechts keine Auskünfte zu Personen erteilt werden können.

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Das Medium erwäge nun, eine Anwaltskanzlei einzuschalten und Akteneinsicht zu beantragen. Eine Anzeige zur "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ist laut Schulze nur Angehörigen des Toten gestattet, in diesem Falle also Personen im Umkreis des verstorbenen Papstes.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Doch daran will Schulze nicht denken: "Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Pressefreiheit in Deutschland ist aber groß genug, dass ich mir eine Anklage oder gar eine Verurteilung nicht vorstellen kann." Komme es in Zukunft etwa zu einer Durchsuchung der Redaktionsräume, wäre das laut Schulze aber ein "enormer Skandal".

Schulze steht weiterhin zu dem Artikel: Es sei leicht zu belegen, dass Joseph Ratzinger "einer der größten queerfeindlichen Hetzer" war. Er habe sich zu Amtszeiten, aber auch nach seinem Rücktritt immer wieder selbst in seiner "menschenverachtenden Rhetorik" überboten. Viele gläubige queere Menschen habe er so in schwere religiöse Konflikte bis hin zum Suizid getrieben.

Verwendete Quellen
  • E-Mail-Kontakt mit Micha Schulze von queer.de
  • queer.de: "Mit Ratzinger starb einer der größten queerfeindlichen Hetzer"
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