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Berlin-Wahl: Bundesverfassungsgericht prüft Wiederholungswahl


Bundesverfassungsgericht prüft Wiederholungswahl

Von t-online, dpa, ChD

Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Steinblock vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Zur Prüfung der Wahlwiederholung in Berlin hat sich das Gericht eine Frist zum Anfang März gesetzt.Vergrößern des BildesSteinblock vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Zur Prüfung der Wahlwiederholung in Berlin hat sich das Gericht eine Frist zum Anfang März gesetzt. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Die Wahlwiederholung sorgt für Tumult. Das Bundesverfassungsgericht will die Rechtmäßigkeit der Wahl erneut prüfen – ein Urteil soll am Dienstag fallen.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite.

Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann – oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss des Zweiten Senats wird am Dienstag um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

Verfassungsbeschwerden gegen für ungültig erklärte Wahl

Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.

Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern – und dort allem Anschein nach erst einmal nur den Eilantrag. Denn kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 3. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen.

Linke, SPD und Grüne als Beschwerdeführer

Der Auftrag an das Bundesverfassungsgericht, die Wahlwiederholung in Berlin zu prüfen, kam von verschiedenen Seiten aus der Politik. Beschwerdeführer waren hierbei mehrere Abgeordnete der Linken, SPD und Grünen des Berliner Abgeordnetenhauses. Dass die Beschwerde überhaupt zur Verhandlung angenommen wurde, kann schon als erster Teilerfolg gewertet werden.

Insgesamt hatten mehr als 40 Personen mit einem 250-seitigem Schriftsatz Beschwerde gegen die Wahlwiederholung eingelegt. Sie rechtfertigen ihre Klage unter anderem damit, dass bereits das Landesgericht mit seiner Entscheidung zu weit gegangen sei.

Mit dem Eilantrag wollen die Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat. Wie das Bundesverfassungsgericht nun über die Wahl entscheidet, ist noch nicht abzusehen.

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