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Sexualstraftäter nach Flucht in Berlin im Krankenhaus – "ernster" Gesundheitszustand


"Ernster" Gesundheitszustand
Sexualstraftäter nach zwei Wochen Flucht geschwächt auf Krankenstation

Von dpa
Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der HavelVergrößern des BildesDie JVA Brandenburg an der Havel: Der Gesuchte hatte sich offenbar nicht mehr getraut, Unterschlupf zu suchen und sich mit Nahrung zu versorgen. (Quelle: Cevin Dettlaff/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der in Brandenburg geschnappte Sexualstraftäter könne kaum noch laufen: Während seiner Flucht soll er kaum etwas gegessen haben. Seine Flucht wird straffrei bleiben.

Der zwei Wochen nach seiner Flucht gefasste Straftäter aus der Sicherungsverwahrung wird wegen seines schlechten Gesundheitszustandes im Gefängnis-Krankenhaus in Brandenburg an der Havel behandelt. Es sei sehr geschwächt und habe kaum selber laufen können, sagte die Sprecherin des Justizministeriums am Mittwoch. Sie nannte seinen Gesundheitszustand "ernst".

Der Gesuchte habe sich während der Fahndung vermutlich nicht mehr getraut, Unterschlupf zu suchen und habe womöglich im Freien übernachtet und sich kaum mit Nahrung versorgt. Es sei unklar, wie schnell er sich erhole.

Flucht erschwert Lockerungen für Sicherheitsverwahrung

Die Polizei hatte den wegen Sexualverbrechen und Totschlags verurteilten Straftäter aus der Sicherungsverwahrung am Dienstagnachmittag auf einem Hochsitz nördlich des Stadtzentrums von Nauen festgenommen. Vor zwei Wochen hatte er Ausgang bekommen und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter nach Berlin gefahren. Im Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er bei einem Toilettengang entkommen.

Das Justizministerium ist weiterhin mit der Aufarbeitung des Falls beschäftigt. "Mit dem Sicherungsverwahrten sind, wenn und soweit sein Gesundheitszustand es zulässt, anstaltsintern Gespräche beabsichtigt", sagte die Sprecherin.

Lockerungen in der Sicherungsverwahrung sind wegen seiner Flucht kaum denkbar. "Die Prognose für ihn hat sich sicherlich nicht verbessert", meinte die Ministeriumssprecherin. Eine Straftat ist die Flucht während seines Ausgangs aber nicht. "Das schlichte Entweichen ist nicht strafbar."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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