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Prozess in Berlin: "Satansmörder" muss erneut vor Gericht – und kommt nicht


Rechtsextremismus
"Satansmörder" muss erneut vor Gericht – und kommt nicht

Von Jannik Läkamp

Aktualisiert am 08.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Hendrik M. bei einer Gerichtsverhandlung 2020 (Archivbild): Am Montag wird er den Gerichtssaal nicht betreten.Vergrößern des Bildes
Hendrik M. bei einer Gerichtsverhandlung 2020 (Archivbild): Am Montag wird er den Gerichtssaal nicht betreten. (Quelle: Olaf Wagner/imago images)

Hakenkreuze, SS-Runen, Führerkult: Ein verurteilter Mörder muss sich erneut vor Gericht verantworten. Doch der schickt seinen Anwalt mit einem juristischen Trick vor.

Schon wieder muss sich der rechtsradikale "Satansmörder" Hendrik M. vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wird ihm, von Oktober 2014 bis November 2015 T-Shirts und CDs mit Hakenkreuzen, SS-Runen und anderen verbotenen Symbolen über das Internet verkauft zu haben. Seinen Onlineshop soll er erst von Berlin, dann von Thüringen aus betrieben haben.

Für die Strafgerichte ist der notorische Rechtsradikale M. alles andere als ein Unbekannter. Zweifelhafte Berühmtheit erlangte er als einer der "Satansmörder von Sonderhausen". Anfang der Neunzigerjahre hatte M. zusammen mit zwei Komplizen den 15-jährigen Sandro Beyer in eine Waldhütte in Thüringen gelockt und mit einem Elektrokabel erdrosselt. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Die drei Täter gehörten damals zu einer Band, die sogenannten NS-Black-Metal, eine rechtsradikale Strömung des Black Metal, spielten. Dadurch hätten sich die Täter ständig mit satanistischem Gedankengut beschäftigt, was dem Gericht zufolge ihre Hemmschwelle, einen Menschen zu töten, herabgesetzt habe. Wegen ihrer Begeisterung für Horrorfilme, okkulte Rituale und ebenjene aggressive Musik wurden die Täter als "Kinder des Satans" bezeichnet.

Prozess in Berlin: Immer wieder rechtsextreme Straftaten

Nach mehreren Jahren Haft kam M. frei – und verunglimpfte auch im Nachgang noch sein Opfer; er sagte später, er habe mit Sandro Beyer "unwertes Leben" auslöschen wollen.

Auch nach seiner Haftentlassung Ende der Neunzigerjahre blieb M. der rechten Szene treu. Immer wieder fiel er mit einschlägigen Straftaten auf, 2011 erhielt er eine Bewährungsstrafe, weil ihm nach einer Razzia 12.000 Musikträger mit rechtsradikalen Inhalten und Symbolen zugeordnet werden konnten.

Dies scheint dem 47-Jährigen jedoch keine Lehre gewesen zu sein, denn derzeit muss er sich erneut wegen T-Shirts mit verbotenen Symbolen und CDs vor Gericht verantworten. Die Tonträger sollen Lieder mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten enthalten, auf den Covern Hakenkreuzen und SS-Runen.

Doch obwohl M. kurz vor Verhandlungsbeginn vor dem Gerichtsaal steht, wird er ihn an diesem Tag nicht betreten. In szenetypischer Kleidung, einer Jacke von Nordic Performance, vertrieben von der Klamottenmarke Thor Steinar, in der der Verfassungsschutz ein Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene sieht, Sneakern von New Balance, die ebenfalls gerne von Neonazis getragen werden, mit Sonnenbrille und akkurat ausrasiertem Undercut begrüßt er am Montagmittag lachend seinen Anwalt auf den Gängen des Amtsgerichts Tiergarten.

"Satansmörder" könnte mit Bewährungsstrafe davonkommen

Vor Gericht wird dieser M. vertreten. Auf die Frage, warum er das tut, obwohl M. offensichtlich vor Ort war, lässt sich der Anwalt nicht ein. Stattdessen versucht er einen juristischen Winkelzug. Da die Taten, die M. vorgeworfen werden, größtenteils von Thüringen aus begangen worden sein sollen, sei das Amtsgericht Tiergarten gar nicht zuständig. Deshalb fordert er die Einstellung des Prozesses.

Nach einer kurzen Beratung präsentiert das Gericht einen Deal für M. Wenn er ihn annimmt, bekommt er eine Strafe von neun bis elf Monaten. Zwei sollen ihm für die lange Verfahrensdauer abgezogen werden – mehrere Prozessanläufe waren seit 2019 gescheitert, gegen eine Haftstrafe auf Bewährung legte M. Einspruch ein. Der Rest der neun bis elf Monate Haft soll auf Bewährung für zwei Jahre ausgesetzt werden – wenn M. auf die Rückgabe des beschlagnahmten Materials verzichtet.

Andere Bewährungsauflagen forderte der Richter nicht. Bis zum nächsten Prozesstag haben M. und sein Anwalt zweieinhalb Wochen Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Sollten sie den Vorschlag annehmen, hieße das: keine erneute Haft für den "Satansmörder".

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • daserste.de: "Der Satansmord – Tod eines Schülers"
  • berliner-kurier.de: Verurteilter "Satansmörder" verhökerte Nazi-T-Shirts
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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