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Tierquälerei: Berliner Metzger angeklagt wegen Verkauf von Stopfleber


Tierquälerei
Metzger wegen umstrittener Delikatesse angeklagt

Von t-online, yer

Aktualisiert am 27.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Zwangsernährung einer Gans in Frankreich (Symbolbild):Vergrößern des Bildes
Zwangsernährung einer Gans in Frankreich (Symbolbild): Durch die Überernährung wächst die Leber der Tiere auf ein Vielfaches an. (Quelle: Wallez Joseph/Andia via www.imago-images.de)
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Weil er Stopfleberprodukte eingeführt und verkauft hat, wird ein Berliner Metzger angeklagt. Dabei ist in Deutschland eigentlich nur die Produktion der französischen Spezialität verboten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Metzger aus Berlin erhoben. Dem 38-Jährigen wird vorgeworfen, Stopfleberprodukte wie etwa Foie gras aus Frankreich nach Deutschland eingeführt und weiterverkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, wie aus einer Mitteilung von Montag hervorgeht.

Dem Angeklagten soll laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen sein, dass die Stopfleberproduktion in Deutschland verboten ist, da diese mit erheblichem Leiden für die Enten und Gänse verbunden ist. Die Tiere werden dabei mehrmals täglich mit bis zu 1,2 Kilogramm Futterbrei über Metallrohre zwangsernährt. "Diese Mast führt zu einer Versechs- bis Verzehnfachung des Lebervolumens der Vögel", schreibt die Berliner Staatsanwaltschaft.

Präzedenzfall geschaffen?

Der Import und Verkauf von Stopfleberprodukten in Deutschland ist nicht generell verboten. Die Tierschutzorganisation Peta stellte jedoch in der Vergangenheit bereits Anzeige gegen ein Unternehmen, das Stopfleber in Deutschland vertrieb. Nach Peta-Angaben musste das Unternehmen gen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz 500 Euro als Auflage an einen Tierschutzverein zahlen. "Wir sehen diese Entscheidung als eine gute Entwicklung in die richtige Richtung, um den schrecklichen Tiermissbrauch in der Stopfleberproduktion zu unterbinden", sagte die Peta-Fachreferentin Tanja Breining damals in einer Pressemitteilung.

Warum genau es im aktuellen Fall zu einer Anklage des Metzgers kam, obwohl er die Stopfleberprodukte aus Frankreich bezogen haben soll, konnte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht mitteilen. Das sei Gegenstand des Verfahrens. Die Anklageschrift sei zugestellt worden. Einen Termin für eine mögliche Verhandlung gebe es noch nicht, sagte die Sprecherin.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 26.6.2023
  • Telefonat mit einer Sprecherin der Berliner Generalstaatsanwaltschaft
  • peta.de: Pressemitteilung von Peta vom 4.1.2023

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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