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Bodycams und Taser: Änderungen im Berliner Polizeirecht geplant


Nach Sommerpause
Bodycams und Taser: Berliner Polizeirecht soll geändert werden

Von t-online, ksi

06.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizeibeamter präsentiert einen Taser.Vergrößern des BildesEin Polizeibeamter präsentiert einen Taser: Der polizeiliche Umgang mit der Waffe soll nach der Sommerpause von CDU und SPD geklärt werden. (Quelle: Soeren Stache/dpa)
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CDU und SPD wollen am Polizeirecht schrauben. Die Beamten sollen unter anderem bald dauerhaft mit Bodycams arbeiten dürfen.

Die schwarz-rote Regierungskoalition plant nach der Sommerpause eine Reihe von Änderungen im Polizeirecht, berichtet jetzt die Deutsche Presse-Agentur. "Ich bin zuversichtlich, dass wir als Fraktion bis September diskussionsfähige Entwürfe geliefert haben. Und dann werden wir mit dem Koalitionspartner und in den Ausschüssen darüber diskutieren", sagt der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger.

Längere Präventivhaft

Dabei geht es zum einen um eine Ausweitung des Präventivgewahrsams. Berliner Gerichte dürfen aktuell anordnen, dass Menschen in bestimmten Fällen zwei Tage lang eingesperrt werden dürfen. CDU und SPD wollen den Zeitraum auf maximal fünf Tage verlängern. Das könne vor allem bei Großereignissen wie dem G20-Gipfel wichtig sein, so Dregger.

Ständiger Einsatz von Bodycams

Des Weiteren sollen Bodycams bei der Polizei und bei der Feuerwehr dauerhaft eingesetzt werden können. Hilfreich sei das zum Beispiel bei Einsätzen, in denen es um häusliche Gewalt gehe, erklärt Dregger. Man wolle dafür sorgen, dass die Kameras bei solchen Fällen auch in Wohnungen eingesetzt werden können.

 
 
 
 
 
 
 

Unklarheiten beim Einsatz von Tasern

Schwieriger wird es beim Thema Taser. Hier sind noch einige Fragen offen, gibt Dregger zu. Zum Beispiel gehe es darum, wann die sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräte zum Einsatz kommen sollen und ob die Taser wie Schusswaffen zu behandel seien. Schließlich machen sie den Menschen – zumindest für einige Sekunden – handlungsunfähig. "Man kann sich vorstellen, dass man die Einsatzschwelle etwas niedriger ansetzt, damit der Polizeibeamte seine Eskalationsleiter nutzen kann – vom Spray, Schlagstock, Taser bis zur Schusswaffe", sagt der Politiker.

Keine Einigung bei Handyüberwachung

Beim Thema Quellen-Telekommunikationsüberwachung gäbe es noch gar keine Einigung. Es gäbe eine Telefonüberwachungsregelung – allerdings nur für Festnetzanschlüsse. Die benutzte allerdings so gut wie niemand mehr. "Das ist völlig antiquiert", kritisiert Dregger. Der 59-Jährige räumt ein, dass ein Eingriff in die mobile Kommunikation ein stärkerer Eingriff in die Grundrechte sei. "Ich persönlich mache kein Geheimnis daraus, dass ich mich sehr dafür einsetze, dass wir solche Möglichkeiten bekommen", stellt Dregger klar.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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