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Kleingarten nur mit deutschem Pass? Verein sorgt für großes Aufsehen


Brandenburg an der Havel
Kleingartenverein verweigert "ausländischen Mitbürgern" Parzellen

Von t-online, pb

Aktualisiert am 30.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Kleingartenverein in Deutschland (Symbolfoto): Die Plätze sind begehrt, oft gibt es lange Wartelisten.Vergrößern des BildesKleingartenverein in Deutschland (Symbolfoto): Die Plätze sind begehrt, oft gibt es lange Wartelisten. (Quelle: Hans Blossey)
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Diskriminierende Anzeigen aus einem Kleingartenverein sorgen für Aufsehen. Was der Verein in Brandenburg an der Havel vorhat, ist nicht erlaubt.

In Brandenburg an der Havel bietet eine Kleingarten-Kolonie einem Medienbericht zufolge ihre frei stehenden Parzellen an – jedoch nicht für "ausländische Mitbürger", wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet.

Die Zeitung berichtet über mehrere Anzeigen auf dem Portal "kleinanzeigen.de", in denen ein deutscher Pass als Voraussetzung für die Anmietung der 400 Quadratmeter großen Gartenabschnitte genannt werden. Hintergrund soll eine Entscheidung des Vorstands sein, heißt es.

Laut dem Bericht wollte sich der Kleingartenverein selbst nicht äußern, der Geschäftsführer des "Kreisverbandes Brandenburg/Havel Gartenfreunde e.V." zeigte sich über die Anzeigen überrascht. Die Brandenburger Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung nennt die Annoncen in dem Bericht eine "gesellschaftspolitische Diskriminierung."

Diskriminierung im Kleingarten: Verboten – passiert aber immer wieder

Ähnlich diskriminierende Anzeigen gab es auch in den letzten Jahren: Im August vergangenen Jahres berichtete die "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) über einen Eilenburger, dem wegen seines Migrationshintergrund die Aufnahme in einen Kleingartenverein verweigert worden war. Daraufhin sollte der Vorstandsvorsitzende des Vereins, der die Entscheidung getroffen hatte, abgesetzt werden. Auch in Cottbus kam es 2022 zu einem ähnlichen Fall. Ältere Fälle sind zudem aus Berlin-Tempelhof, Schleswig-Holstein und Sachsen bekannt.

Eine Auswahl der Bewerber für eine Kleingartenparzelle nach Migrationshintergrund ist laut dem Portal "Justiz und Recht" rechtswidrig. Demnach setzt unter anderem die Gemeinnützigkeit der Kleingartenvereine nach dem Bundeskleingartengesetz voraus, dass die Vereine offen für alle sind. Zudem verstößt ein solches Ausschlusskriterium gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Verwendete Quellen
  • tagesspiegel.de (kostenpflichtig): Kleingärten zu vergeben – aber nicht an "ausländische Mitbürger"
  • lvz.de (kostenpflichtig): Kein deutscher Pass: Eilenburger wird Kleingarten verweigert
  • lr-online.de (kostenpflichtig): Keine Syrer – Kleingarten nur für deutsche Mieter?
  • justiz-und-recht.de: Migrantenquote in Kleingartenvereinen?
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