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Berlin: Radfahrerin totgefahren – Lkw-Fahrer bricht vor Gericht in Tränen aus


Sie schrie noch auf, dann wurde sie überrollt
Radlerin totgefahren – Lkw-Fahrer weint vor Gericht

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 14.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Gedenken an der Stelle, an der die 37-Jährige ums Leben kam (Archivbild): Ein Transporter hatte den Radweg blockiert.Vergrößern des BildesGedenken an der Stelle, an der die 37-Jährige ums Leben kam (Archivbild): Ein Transporter hatte den Radweg blockiert. (Quelle: Zeitz/imago images)
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Ein Geldtransporter parkte den Radweg zu, eine Radfahrerin wich aus – da erfasste sie ein Laster. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod einer Radfahrerin ist am Donnerstag in Berlin einem Lkw-Fahrer der Prozess gemacht worden. Der Sattelzug des 58-Jährigen hatte die Frau 2021 auf der Frankfurter Allee überrollt.

Der Todesfall wühlte damals viele Menschen in Berlin auf. Es war die Zeit der Pop-up-Radwege, die im Zuge der Corona-Krise an vielen Orten in Berlin angelegt worden waren. Auch in der Frankfurter Allee gab es einen solchen Radweg. Er war genau ein Jahr vor dem tödlichen Unfall installiert worden.

Fahrrad-Unfall in Berlin: Wäre Graffarts Tod zu vermeiden gewesen?

Die 37 Jahre alte Laëtitia Graffart konnte er jedoch nicht schützen. Als sie am 27. Mai 2021 Richtung Zentrum fuhr, blockierte auf Höhe des U-Bahnhofs Samariterstraße ein Geldtransporter den Radweg. Graffart wich auf die Straße aus und wurde genau in diesem Moment von einem Lastwagen erfasst. Sie schrie noch auf, dann kam sie unter die Räder.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wäre der Tod von Graffart zu vermeiden gewesen – wenn der Lkw-Fahrer eine Vollbremsung vollzogen hätte. Die Anklagebehörde forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro (80 Tagessätze à 15 Euro) wegen fahrlässiger Tötung.

Auch ein Sachverständiger war laut "Tagesspiegel" der Auffassung, dass Graffart bei einer Vollbremsung möglicherweise noch leben könnte: Den Zusammenstoß an sich hätte der Fahrer zwar nicht verhindern können, bei einer abrupten Bremsung hätte aber der Anhänger des Lasters die Radfahrerin wohl nicht überrollt.

Geldtransporter-Fahrer blieb unbehelligt

Der Richter am Amtsgericht Tiergarten sah dennoch keine fahrlässige Tötung: Freispruch. Der Lkw-Fahrer habe vorher keine Anhaltspunkte für eine Gefahrensituation gehabt. Die Radfahrerin sei "grob verkehrswidrig in die Spur des Angeklagten eingefahren". Und zwar, wie eine Dashcam-Aufnahme zeigt, ohne sich umzublicken.

Der Anwalt des Lkw-Fahrers verwies unterdessen auch auf den Geldtransporter: Dieser habe ohne Ausnahmegenehmigung auf dem Radweg geparkt. Laut des Anwalts ein gravierendes Fehlverhalten des Fahrers. Trotzdem sei der Mann nicht einmal wegen eines Parkverstoßes belangt worden. Inzwischen sei der Vorfall verjährt.

Der Lkw-Fahrer weinte während seines Schlusswortes vor Gericht. Ihm tue leid, was geschehen ist.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • tagesspiegel.de: "Lkw-Fahrer in Berlin freigesprochen"
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