Gutachten: Wahl der neuen RBB-Intendantin rechtswidrig

Die Wahl von Ulrike Demmer zur neuen Intendantin des Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) soll rechtswidrig gewesen sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten.
Der RBB kommt nicht zur Ruhe: Bei der Wahl der neuen Senderchefin Ulrike Demmer soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das berichtet die Sendeanstalt selbst. Der RBB bezieht sich dabei auf das Ergebnis eines juristischen Gutachtens im Auftrag der Personalvertretungen des Senders.
Demnach habe es während der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zahlreiche formale und inhaltliche Fehler gegeben. Es seien zudem "die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Berufung der neuen Intendantin in rechtlich unzulässiger Weise beschränkt" worden.
Demmers Vergangenheit als Regierungssprecherin in der Kritik
Bereits bei der Auswahl der zugelassenen Bewerbungen hätten chaotische Zustände geherrscht. Zudem sei das Recht auf Chancengleichheit aller Bewerber verletzt worden, so der RBB. Weiter hieße es im Gutachten, die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des RBB seien "mit ihren Ämtern offensichtlich überfordert und müssten abberufen werden." Als Problemlösung komme nur eine Intendanten-Neuwahl infrage.
Ein weiterer Kritikpunkt im Gutachten betrifft laut des RBB-Berichts die berufliche Vergangenheit von Ulrike Demmer, die bis Ende 2021 über fünf Jahre lang stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung war. Dies bedeute, dass die neue Intendantin nicht die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne garantieren könne.
RBB-Personalratschefin fordert Aufarbeitung
Laut des RBB hält es die Personalratschefin des Senders für notwendig, den Prozess der Intendantenwahl aufzuarbeiten. Man müsse laut Sabine Jauer für die Zukunft die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
- rbb24.de: "Gutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als 'rechtswidrig'"
- Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es im Teaser, dass der RBB selbst das Gutachten in Auftrag gegeben habe. Das Gutachten wurde aber von den Personalvertretungen des Senders beauftragt. Wir haben den Fehler korrigiert.