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Bundestagswahl in Berlin: Urteil über Teilwiederholung fällt in Karlsruhe


Pannen in der Hauptstadt
Urteil über Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin fällt

Von afp
Aktualisiert am 18.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Eine Wählerin (Archivbild): Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag (10 Uhr) verkünden, ob und in welchem Umfang die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss.Vergrößern des BildesEine Wählerin (Archivbild): Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag verkünden, ob und in welchem Umfang die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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In welchem Ausmaß muss die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden? Damit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.

Die Bundestagswahl ist mehr als zwei Jahre her – nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Folgen der zahlreichen Pannen in Berliner Wahllokalen. Das Urteil über eine mögliche Teilwiederholung der Wahl soll am Dienstag um 10 Uhr in Karlsruhe verkündet werden. Der Bundestag beschloss im November 2022, dass die Wahl in der Hauptstadt teilweise wiederholt werden soll.

Wegen der vielen Pannen gab es mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst. Geht es nach der Parlamentsmehrheit, wird die Bundestagswahl in 431 der 2.257 Berliner Wahlbezirke – also etwa einem Fünftel –wiederholt. CDU und CSU geht das aber nicht weit genug, weswegen sich die Unionsfraktion an das Verfassungsgericht wandte.

Lange Schlangen, zu wenig Stimmzettel

Sie befürchtet einen "massiven Vertrauensverlust" in die Legitimität der Wahl. Ihr Ziel ist, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in jener Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden, in denen der damalige Bundeswahlleiter die Wahl angriff. Die Erststimmen für Direktkandidaten sollten in zwei Wahlkreisen erneut abgegeben werden.

Eine Teilwiederholung hätte voraussichtlich keine großen Auswirkungen auf den Bundestag. Sollte die Bundestagswahl in Berlin aber großteils oder komplett wiederholt werden, könnte es für die Abgeordneten der früheren Linksfraktion schwierig werden: Die Linke holte in der Hauptstadt zwei ihrer drei Direktmandate – nur dank der Direktmandate zog sie überhaupt in den Bundestag ein.

Bei der Wahl am 26. September 2021 bildeten sich vor vielen Berliner Wahllokalen lange Schlangen, weil Stimmzettel fehlten, es nur wenige Wahlkabinen gab oder das Wahllokal zwischendurch sogar geschlossen wurde. Manche Wahllokale blieben in der Folge wiederum deutlich länger als 18 Uhr geöffnet – und Menschen gaben ihre Stimmen ab, als schon die ersten Prognosen veröffentlicht wurden.

Mit einem solchen Fall bei einer Bundestagswahl habe das Gericht noch nie zu tun gehabt, sagte dessen Vizepräsidentin Doris König bei der Verhandlung im Juli. Damals verhandelte der Zweite Senat über die Frage, welche Auswirkungen Wahlfehler haben – wie entscheidend es also ist, wenn Menschen beispielsweise später am Abend noch wählen.

Berlinerinnen und Berliner wählten an dem Tag nicht nur einen neuen Bundestag, sondern auch ein neues Landesparlament – das Abgeordnetenhaus – sowie neue Bezirksverordnetenversammlungen und stimmten außerdem in einem Volksentscheid ab. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke mussten am 12. Februar 2023 komplett wiederholt werden. Die CDU löste dabei die SPD als stärkste Kraft im Land ab und führt seitdem die Landesregierung.

Letztmöglicher Wahltag wäre der 11. Februar 2024

Nun geht es aber um die Bundestagswahl. "Erst, wenn wir wissen, ob eine teilweise oder vollständige Wiederholungswahl vor uns steht, können eine Reihe elementarer Entscheidungen in Gang gesetzt werden", erklärte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler vor einigen Tagen. Festgelegt werden müsse dann beispielsweise die Zahl der Wahllokale sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Menge der erforderlichen Stimmzettel.

Der letztmögliche Wahltag wäre Bröchler zufolge der 11. Februar 2024, also ziemlich genau ein Jahr nach der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl. Denn nach dem Urteil aus Karlsruhe blieben 60 Tage Zeit.

In der Verhandlung hatte Bröchler darum gebeten, dass eine mögliche Wiederholung nicht für die Weihnachtszeit oder rund um Neujahr angesetzt werden müsse. Das jedenfalls bleibt ihm erspart. Dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sagte er aber, das Februardatum sei "nicht das günstigste", da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur afp
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