Bei der Online-Buchung Fehlende geschlechtsneutrale Anrede – Klage gegen Fluglinie

Nur "Herr", "Frau" oder "Fräulein" stand als Anrede bei der Internet-Buchung des Kanaren-Flugs zur Auswahl. Ist das eine Diskriminierung? Diese Frage soll nun ein Gericht klären.
In Berlin steht eine Fluglinie vor Gericht, weil sie bei der Online-Buchung keine geschlechtsneutrale Anrede angeboten hatte. Eine Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität klagt auf Schadenersatz. Das Landgericht Berlin verhandelt den Fall am Mittwoch, wie aus einer Mitteilung des Bundesverbands Trans hervorgeht.
Der Fall geht auf die Buchung eines Fluges von Berlin nach Gran Canaria zurück, die im Oktober 2021 erfolgen sollte. Dabei musste eine Anrede mit "Herr", "Frau" oder "Fräulein" gewählt werden. Eine geschlechtsneutrale Option fehlte.
Nach Angaben des Bundesverbands Trans lehnte die Fluglinie eine außergerichtliche Einigung ab. Daraufhin reichte die in Berlin ansässige Person im Juli 2023 Klage ein. In der Klage wird ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro gefordert sowie eine Anpassung der Buchungsmaske seitens der Fluggesellschaft
Das Gericht muss klären, ob das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anrede eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt.
- Nachrichtenagentur dpa
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