Gerichtsentscheidung Kriegsgedenken in Berlin: Sowjetische Flaggen bleiben verboten

Vor dem Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs gibt es Streit über das Zeigen bestimmter Flaggen. Nun hat ein Berliner Gericht über einen Eilantrag entschieden.
Das Verwaltungsgericht von Berlin hat einen Eilantrag gegen das Verbot von Flaggen mit russischem Bezug beim Kriegsgedenken ab Donnerstag zurückgewiesen. Das teilte die Behörde kurz vor dem 80. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus mit. Demzufolge bleibt es untersagt, im Umfeld etwa des sowjetischen Ehrenmals in Treptow die Flagge der Sowjetunion oder Russlands zu zeigen.
Das Verbot gilt damit weiterhin vom 8. Mai 2025 um 6 Uhr bis zum 9. Mai 2025 um 22 Uhr "im Umfeld verschiedener Ehrenmale", so das Verwaltungsgericht in seiner Mitteilung weiter.
Gegen diese Allgemeinverfügung der Berliner Polizei vom 2. Mai hatte sich ein Verein in einem gerichtlichen Eilverfahren gewandt. Das Argument des Antragsstellers laut Verwaltungsgericht: "Die Versammlungsfreiheit werde zu Unrecht eingeschränkt, wenn im Rahmen einer von ihm geplanten Gedenkveranstaltung am 8. Mai keine Flaggen der UdSSR am Sowjetischen Ehrenmal Treptow und in dessen unmittelbarem Umfeld gezeigt werden dürften."
Ziel des Verbots: Öffentliche Frieden und würdiges Gedenken
Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts sei zu der Überzeugung gekommen, dass das Verbot rechtmäßig sei. Zur Begründung hieß es, mit der Allgemeinverfügung sollten der öffentliche Frieden gewahrt und ein würdiges Gedenken ermöglicht werden. "Angesichts des fortdauernden Angriffskriegs gegen die Ukraine komme unter anderem den sowjetischen Flaggen eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln", so die Verwaltung über die Begründung der Kammer.
Im aktuellen Kontext könnten die Flaggen der UdSSR als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. "Der damit einhergehende 'Eindruck eines Siegeszuges' beeinträchtige die Würde der Opfer und gefährde den öffentlichen Frieden."