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Beamte in Berlin: Frau kassierte heimlich zu viel – Strafe nicht akzeptiert


Über Jahre blieb ihr Fall unbemerkt
670.000 Euro zu viel kassiert: Beamtin akzeptiert Strafe nicht

Von t-online, pb

16.06.2025 - 17:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Geldscheine auf einem Tisch (Symbolfoto): Das Deutsche Archäologische Institut wird sich wohl erneut mit einer ihrer Mitarbeiterinnen vor Gericht streiten müssen.Vergrößern des Bildes
Geldscheine auf einem Tisch (Symbolfoto): Das Deutsche Archäologische Institut wird sich wohl erneut mit einer ihrer Mitarbeiterinnen vor Gericht streiten müssen. (Quelle: Zoonar.co/imago)
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Jahrelang kassierte sie unrechtmäßig Auslandszuschläge. Nun will die verurteilte Berliner Beamtin ein Gericht von ihrer Unschuld überzeugen. Es geht um große Summen.

Eine in der vergangenen Woche wegen Betrugs verurteilte Mitarbeiterin des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) will ihr Urteil nicht akzeptieren. Die 57-Jährige hat Berufung gegen die Bewährungsstrafe eingelegt. Das bestätigte das Amtsgericht Tiergarten t-online am Montag.

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Die Oberamtsrätin kämpft damit also weiter gegen ihre Verurteilung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung: Das Gericht hatte sie am 11. Juni des Betrugs in einem besonders schweren Fall für schuldig befunden, weil sie über Jahre hinweg unberechtigt Auslandszuschläge für sich und ihre Familie bezogen hatte. Durch die eingelegte Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte es in seiner Urteilsverkündung in der vergangenen Woche als erwiesen angesehen, dass die Beamtin die zuständige Besoldungsstelle nicht über ihren tatsächlichen Wohnsitz informierte.

Im Prozess ging es um einen Zeitraum von 2017 bis Ende 2020, in dem die Frau monatlich etwa 6.900 Euro an unrechtmäßigen Zahlungen erhielt. Einschließlich weiterer Zahlungen seit 2011 soll es eine sogenannte Überzahlung von rund 670.000 Euro gegeben haben, wie eine Zeugin vor Gericht aussagte. Um welche zum Grundgehalt zusätzlichen Zahlungen es dabei konkret geht, ist bislang nicht bekannt.

Berlin statt Jemen: Beamtin hat bereits 512.000 Euro zurückgezahlt

Nach Angaben des Gerichts war die Frau bereits im März 2011 mit ihrer Familie aus dem Jemen nach Deutschland zurückgekehrt – zunächst der Ehemann und die Kinder, ab Ende 2013 dann auch sie selbst. Dennoch meldete sie sich offiziell nicht ab. Sie habe die Auslandsdienststelle Sanaa weiterhin von Berlin aus geleitet, erklärte die Angeklagte im Prozess. Ihr Hausrat sei dort verblieben, sie sei jederzeit bereit gewesen, zurückzukehren.

Die Vorsitzende Richterin betonte jedoch, dass die Beamtin ihrer Pflicht zur Mitteilung einer Statusänderung nicht nachgekommen sei. Ein einfacher Hinweis an die Besoldungsstelle hätte genügt, um den Irrtum zu korrigieren. Das Gericht ging deshalb von Vorsatz aus.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigung hatte bereits während des Verfahrens auf Freispruch plädiert und die nun erfolgte Berufung angekündigt: Die Anwälte beharren darauf, dass das Institut jederzeit über den Aufenthaltsort der Frau Bescheid gewusst habe. Bereits vor der Anklageerhebung war es nach Angaben des Verteidigers zu einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht gekommen. Inzwischen hat die Frau rund 512.000 Euro zurückgezahlt.

Das DAI wollte sich gegenüber t-online nicht zu dem Fall äußern – aufgrund des jetzt weiterlaufenden Verfahrens. Ungeklärt blieb damit auch zunächst, ob die Beamtin weiterhin beim DAI beschäftigt ist.

Verwendete Quellen
  • Antwort einer Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten auf Anfrage
  • Antwort eines Sprechers des Deutschen Archäologischen Instituts auf Anfrage
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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