Beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Berliner Mietendeckel eingereicht

Zusammen mit Teilen der CDU/CSU hat die FDP eine Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. Der Berliner Senat hätte mit dem Mietendeckel seine Befugnisse überschritten, so die Begründung.
FDP und große Teile der CDU/CSU im Bundestag lassen den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Sie haben am Mittwoch in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen die Maßnahme eingereicht, die den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen soll.
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2021 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.
"Wirtschaftlich katastrophale Folgen"
"Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten. Das Mietrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers."
"Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen." Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. "Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen", sagte Buschmann.
Kritik an der Verfassungsklage
Deutliche Kritik kam von der Linken: "Union und FDP sollten sich schämen, gegen den Berliner Mietendeckel ins Feld zu ziehen", sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay. "Wir brauchen keinen Schutzschirm für Mieten-Profiteure, sondern einen Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter."
Mit einer abstrakten Normenkontrollklage kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
- Nachrichtenagentur dpa