t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalBerlin

Berlin: Verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen – Maskenpflicht auf Demos


Auflagen für Privatfeiern
Verschärfte Corona-Maßnahmen in Berlin beschlossen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 01.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild das auf das verpflichtende Tragen eines Mundschutzes hinweist: Die Pflicht gilt nun auf Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmenden.Vergrößern des BildesEin Schild das auf das verpflichtende Tragen eines Mundschutzes hinweist: Die Pflicht gilt nun auf Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmenden. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Berliner Senat hat neue Corona-Regeln festgelegt. Die vom Innensenator Geisel geforderte Maskenpflicht auf Demonstrationen ist eine davon.

Der Senat hat am Montag beschlossen, die Infektionsschutzverordnung für Berlin zu verschärfen. Innensenator Andreas Geisel hatte bereits nach den Anti-Corona-Demonstrationen am Wochenende eine Maskenpflicht für zukünftige Proteste gefordert. Seine Kollegen im Senat sehen das ähnlich.

Diese Änderungen gelten ab Samstag: Künftig müssen Teilnehmende bei Demonstrationen in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmern einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das berichtet der RBB.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Auch die Corona-Regeln für private Feiern wurden überarbeitet. Wer mehr als 50 Personen einlädt, muss zukünftig ein eigenes Hygienekonzept vorlegen. Grund sei, das Corona-Ausbrüche oft auf private Feste zurückgehen, sagte Dilek Kalayci in der Pressekonferenz am Dienstag. Auch hier gelte das Abstandsgebot. Eine extra Obergrenze für Gäste solle es allerdings nicht geben. Es gelten die deutschlandweit festgelegten Grenzen von 750 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen und 5.000 im Freien.

50 bis 500 Euro Bußgeld drohen in Zukunft, wenn Restaurantbesucher nicht ihre richtigen Daten hinterließen. Kalayci hoffe nun darauf, dass sich Besucher nicht mehr mit Namen wie "Mickey Mouse" in den Unterlagen eintragen. Auch seien die Gastronomen dazu verpflichtet, künftig auch Daten der Gäste im Außenbereich aufzunehmen.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website