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Berlin: Eilantrag gegen Corona-Sperrstunde – Gastronomen wehren sich


Gastronomen wehren sich
Eilantrag gegen Berliner Corona-Sperrstunde eingereicht

Von dpa
Aktualisiert am 09.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein leeres Glas steht auf dem Tresen einer verlassenen Berliner Kneipe: So weit wollen es die Gastronomen nicht kommen lassen und gehen mit einem Eilantrag gegen die Sperrstunde vor.Vergrößern des BildesEin leeres Glas steht auf dem Tresen einer verlassenen Berliner Kneipe: So weit wollen es die Gastronomen nicht kommen lassen und gehen mit einem Eilantrag gegen die Sperrstunde vor. (Quelle: Seeliger/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Berliner Gastronomen gehen nun gerichtlich gegen die Sperrstunde vor, die der Berliner Senat in der Corona-Pandemie beschlossen hatte. Zu spät, um die Maßnahme noch für das kommende Wochenende zu kippen.

Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gehen mehrere Berliner Gastronomen gegen die vom Senat beschlossene Sperrstunde in Berlin vor. Der Antrag sei eingegangen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage. Mit einer Entscheidung sei aber nicht mehr am Freitag, sondern voraussichtlich in der kommenden Woche zu rechnen. Zuvor hatte unter anderem der "Tagesspiegel" berichtet. Nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting wurde der Antrag zunächst für sechs Gastronomen gestellt, weitere sollten folgen.

In einem Auszug aus dem Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird die Sperrstunde als unverhältnismäßig kritisiert. Es gebe keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr.

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Von politischer Seite sei die Zunahme der Fallzahlen schließlich mit privaten Treffen und illegalen Partys begründet worden. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde eher ein gegenteiliger Effekt erreicht: Junge Menschen träfen sich dann an anderen Orten, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

Corona-Maßnahmen "rechtsstaatlich bedenklich"

Bemängelt wird auch, dass die Corona-Maßnahmen weiter auf dem Verordnungsweg angeordnet werden, was "rechtsstaatlich bedenklich" sei. Das Ergreifen von Maßnahmen gegen ein weiteres Ansteigen der Corona-Fallzahlen wird in dem Antrag nicht grundsätzlich in Frage gestellt, dies sei "richtig und konsequent".

Der Senat hatte am Dienstag vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung gilt nach Senatsangaben ab Samstag, 0 Uhr. Das bedeutet, dass Gastwirte am Freitag um Mitternacht schließen müssen – bis zum Samstagmorgen um 6 Uhr. Ab Samstagabend gilt die Sperrstunde dann entsprechend bereits ab 23 Uhr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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