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Kopftuch in der Schule? Neuer Streit um Neutralitätsgesetz


Berlin
Kopftuch in der Schule? Neuer Streit um Neutralitätsgesetz

Von dpa
09.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Sandra ScheeresVergrößern des BildesSandra Scheeres (SPD) sitzt bei einer Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)
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Das Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen sorgt einmal mehr für heftigen Zwist in der rot-rot-grünen Koalition. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und die Grünen-Fraktion reagierten am Dienstag mit harscher Kritik auf die Ankündigung von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes gegen das Kopftuchverbot nun das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

"Das ist sinnfreie Prozesshanselei", sagte Behrendt auf dpa-Anfrage.
"Wir sind verwundert, dass neuerdings Verfassungsbeschwerden ohne Senatsbeschluss eingereicht werden." Die Bildungsverwaltung sei mit ihrer Rechtsauffassung beim Neutralitätsgesetz durch alle Instanzen unterlegen. "Es ist bedauerlich, dass die Bildungsverwaltung trotz rechtlicher Bedenken an ihrem Vorgehen festhalten möchte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Novellierung des Neutralitätsgesetzes unnötig verschleppt werden soll."

Das schon länger umstrittene Neutralitätsgesetz untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen, aber auch Richtern und Staatsanwälten, Polizisten und Justizmitarbeitern das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.

Gleichzeitig verwiesen die Erfurter Richter auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein generelles, präventives Verbot religiöser Symbole oder Kleidungsstücke nicht rechtens sei. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Schulfriedens vorliegen.

Während sich seinerzeit Behrendt, die Grünen und auch die Linke in ihrer Ablehnung des Neutralitätsgesetzes bestätigt sahen und eine Abschaffung oder Novellierung forderten, halten Senatorin Scheeres und zumindest Teile der SPD daran fest. Nach monatelanger Prüfung der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichtes will Scheeres in Karlsruhe nun Verfassungsbeschwerde einlegen, wie am Montagabend zuerst "Bild" und "B.Z." berichteten.

Am Dienstag informierte die SPD-Politikerin darüber den Senat. Dort habe es eine "breitere Debatte" gegeben, berichtete Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne). Es handele sich um ein Vorhaben der Senatsbildungsverwaltung und nicht des gesamten Senats, so Günther. Im Senat sei nicht zuletzt darüber gesprochen worden, inwieweit das Bundesverfassungsgericht überhaupt zuständig ist. "Es wurden da die Meinungen ausgetauscht. Aber die Senatsverwaltung für (Bildung und) Familie hat gesagt, sie wird ihren Weg weitergehen."

Scheeres selbst oder ihre Senatsverwaltung äußerten sich am Dienstag zunächst nicht zu dem ganzen Vorgang. Umso deutlicher wurde die Grünen-Fraktion: "Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts liegt (...) eine eindeutige höchstrichterliche Bewertung des Berliner Neutralitätsgesetzes vor. Dieses hat bekräftigt, dass das aktuelle Gesetz rechts- und verfassungswidrig ist", erklärte ihr Sprecher für Antidiskriminierung, Sebastian Walter.

Scheeres' Vorgehen sei "mehr als verwunderlich" und lasse eine "Verschleppungsstrategie" befürchten. "Was wir stattdessen erwarten, ist ein Bekenntnis zu einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Klarstellung, die rasch auf den Weg gebracht werden muss", so Walter.

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