Interessenkonflikt-Risiko Polizeibewerber wohl zu Recht wegen Clan-Verdachts abgelehnt
Die Berliner Polizei hat einen Bewerber wegen Verdachts auf Verbindungen ins Clan-Milieu abgelehnt. Das OVG gab der Entscheidung nun Recht, obwohl der Bewerber die Verbindung bestritten hatte.
Wegen befürchteter Nähe zum kriminellen Clanmilieu hat die Berliner Polizei einen Bewerber laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht abgelehnt. Bis zur Klärung der Vorwürfe könne die Einstellung verweigert werden, teilte das Verwaltungsgericht am Montag zu der Eilentscheidung mit. Damit wurde der Antrag des Bewerbers abgelehnt. Dieser habe Clan-Verbindungen bestritten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Einflussnahme auf Polizeidienst zur Folge
Der 1998 geborene Kläger hatte sich laut Gericht für den mittleren Polizeivollzugsdienst beworben. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine große räumliche, freundschaftliche und verwandtschaftliche Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus festgestellt worden sei. Laut Polizei berge dies – auch wenn der Bewerber strafrechtlich nicht vorbelastet sei – das Risiko eines Interessenkonflikts. Zudem wäre die Einflussnahme Dritter auf den Polizeidienst zu befürchten.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte den Argumenten der Polizei. Der Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers, so die Richter. Zur Klärung der Vorwürfe müsse der Sachverhalt weiter geprüft werden.
Laut Gericht hatte das Landeskriminalamt eingeschätzt, dass der Bewerber enge Kontakte zu einem Mann hatte, der bislang 29 Mal polizeilich in Erscheinung getreten sei, davon in 24 Fällen als Tatverdächtiger von Gewaltdelikten wie Körperverletzung sowie von Betrug, Diebstählen und Bedrohung. Unter den Mittätern seien Personen gewesen, die der Clankriminalität zuzuordnen seien.
- Nachrichtenagentur dpa