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Berlin: Geklautes Motorrad führt Polizei zu vernachlässigtem Kind


Drogen sichergestellt
Polizisten verfolgen gestohlenes Motorrad – und finden vernachlässigtes Kind

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2021Lesedauer: 1 Min.
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten (Symbolbild): In Berlin verfolgte die Polizei ein gestohlenes Motorrad und stieß in einer Wohnung auf ein vernachlässigtes Kind und Drogen.Vergrößern des BildesIn Polizei-Westen gekleidete Polizisten (Symbolbild): In Berlin verfolgte die Polizei ein gestohlenes Motorrad und stieß in einer Wohnung auf ein vernachlässigtes Kind und Drogen. (Quelle: Silas Stein/dpa-bilder)
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In Berlin hat ein Mann das gestohlene Motorrad eines Freundes entdeckt. Als die Polizei den Dieb überführen wollte, floh dieser zunächst und führte die Beamten zu einer Wohnung mit Drogen und einem vernachlässigten Kind.

Die Jagd nach einem gestohlenen Motorrad hat die Polizei am Samstag zu einem vernachlässigten Kleinkind in der Wohnung des Verdächtigen geführt. Im Fließverkehr von Berlin-Lichtenberg hatte ein Autofahrer am Nachmittag das wenige Tage zuvor gestohlene Motorrad seines Freundes wiedererkannt. Er folgte dem fremden Fahrer auf dem Fahrzeug und gab die jeweiligen Standorte der Polizei durch, wie diese am Sonntag mitteilte.

Als Beamte den Motorradfahrer schließlich in der Otto-Braun-Straße stoppen wollten, beschleunigte dieser und versuchte zu flüchten. Mit hoher Geschwindigkeit fuhr er demnach über rote Ampeln und gefährdete Fußgänger, die zur Seite springen mussten. Schließlich stoppte die Polizei den 38-Jährigen im Stadtteil Prenzlauer Berg und fand bei ihm diverse Drogen.

Drogen und gestohlene Autokennzeichen

Daraufhin durchsuchten die Beamten auch die Wohnung des Mannes, in der sie auf die Freundin und den zweijährigen Sohn stießen. Dort fanden sie zudem weitere Drogen und gestohlene Autokennzeichen. Die Wohnung war laut Polizei in einem solch schlechten Zustand, dass sie den Kindernotdienst informierte.

Das Kleinkind kam vorübergehend in ein Krankenhaus. Es wurden deshalb auch Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht eingeleitet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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