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"Querdenken"-Demo in Berlin bleibt verboten – Eilantrag zurückgewiesen


Eilantrag zurückgewiesen
"Querdenken"-Demo in Berlin bleibt verboten

Von dpa
Aktualisiert am 30.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Berlins Regierungsviertel (Archivbild): Die "Querdenken"-Demo am Wochenende bleiben verboten.Vergrößern des BildesBerlins Regierungsviertel (Archivbild): Die "Querdenken"-Demo am Wochenende bleiben verboten. (Quelle: A. Friedrichs/imago-images-bilder)
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Die Polizei in Berlin hat zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen verboten. Ein Veranstalter beschwerte sich vor Gericht

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration von Gegnern der Corona-Politik zurückgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagnachmittag auf Anfrage mit.

Der Eilantrag war von den Initiatoren einer für Sonntagvormittag geplanten Demonstration unter dem Motto "Friede, Freiheit, Wahrheit" eingereicht worden. Sie sollte auf der Straße Unter den Linden beginnen und dann über verschiedene Straßen zum Brandenburger Tor führen. Dazu waren 3.500 Teilnehmer angemeldet.

Die Polizei Berlin hatte die Versammlung im Wesentlichen unter Berufung darauf verboten, dass der Veranstalter den mit der Versammlung einhergehenden Gesundheitsgefahren nicht ausreichend Rechnung trage und zu erwarten sei, dass der Antragsteller Regelverstößen der Teilnehmer nicht entgegentreten werde. Wie das Gericht mitteilte, hat es das von der Polizei Berlin ausgesprochene Versammlungsverbot für die Demonstration der sogenannten Querdenken-Szene bestätigt (Az.: VG 1 L 377/21).

Erhöhte Infektionsgefahr

Es teilte die Prognose der Polizei, wonach durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer, so das Gericht in der Begründung der Entscheidung.

Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus. "Der Antragsteller werde – wie Erfahrungen mit zahlreichen gleichgelagerten Versammlungen der Vergangenheit zeigten – als Teil der Querdenken-Szene gerade nicht zuverlässig die Gewähr dafür bieten, dass die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten würden", so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. Eine OVG-Sprecherin sagte, dort liege noch keine Beschwerde vor.

Das Verwaltungsgericht kündigte an, noch am Freitag über zwei weitere Eilanträge zur selben Thematik zu entscheiden. Bei einem davon geht es um das Verbot der Kundgebung auf der Straße des 17. Juni in der Nähe des Brandenburger Tors, zu der für Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet waren. Dazu aufgerufen hat die Initiative "Querdenken 711" aus Stuttgart. Die Berliner Polizei hatte für das Wochenende insgesamt zwölf Versammlungen untersagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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