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Berlin: Diese Corona-Regeln gelten jetzt - verschärfte Testpflicht


Mehr Tests notwendig
Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag in Berlin

t-online, ks

Aktualisiert am 19.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Zeichen am Boden, dass auf den Mindestabstand von 1,5 Metern hinweist (Archivbild): In den kommenden Wochen könnten neue Regeln gelten.Vergrößern des BildesEin Zeichen am Boden, dass auf den Mindestabstand von 1,5 Metern hinweist (Archivbild): In den kommenden Wochen könnten neue Regeln gelten. (Quelle: Sabine Gudath/imago-images-bilder)
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In Berlin steigen die Corona-Zahlen wieder stark an. Die Regierung reagiert auf die neue Entwicklung und verschärft zum Teil die Corona-Regeln. Ungeimpfte müssen nun wieder häufiger zum Test.

Der Inzidenzwert in der Hauptstadt Berlin steigt weiter und weiter in die Höhe. Nur noch knapp liegt der Wert unter der 70er-Marke. Auch die Zahl der Neuinfektionen wird immer größer. Der Senat hat deswegen, und in Reaktion auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, neue Corona-Regeln erlassen. Diese treten am Freitag, 20. August, in Kraft.

Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz sind alle Personen dazu verpflichtet, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest oder ein negatives PCR-Testergebnis vorzuweisen, um bestimmte gesellschaftliche Aktivitäten auszuüben. Die Geltungsdauer bei PCR-Tests wird von 24 auf 48 Stunden erhöht, bei Schnelltests ist zunächst keine Änderung angekündigt.

3G-Prinzip und Corona-Tests

Davon betroffen sind der Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungen, Großveranstaltungen im Freien und in Innenräumen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen – egal ob drinnen oder draußen – dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind.

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (Friseure) dürfen nur von Personen in Anspruch genommen werden, die negativ getestet sind. Auch in Hotels und ähnlichen Einrichtungen dürfen nur Personen beherbergt werden, die am Tag der Anreise negativ getestet sind und darüber hinaus an jedem dritten Tag des Aufenthalts ein negatives Testergebnis nachweisen.

Verschärft wird die Testpflicht auch bei Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Dort muss wieder ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, sofern keine Impfung vorhanden ist. Gleiches gilt für Friseurbesuche und andere Dienstleistungen.

Maskenpflicht bleibt bestehen

Im öffentlichen Raum ändert sich vorerst nichts: Überall dort, wo keine Abstände eingehalten werden können, muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden – etwa in Warteschlangen, an Ständen, Kassen und Schaltern oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, Innenräumen, in denen mehrere Personen aufeinandertreffen, wie in Museen oder Geschäften gilt die Maskenpflicht.

Auch bei einer Veranstaltungen mit mehreren Tausenden Personen gilt die Maskenpflicht weiter. Hier ändert sich die Regeln dahingehend, dass auch eine Maskenpflicht am Platz gilt, wenn nicht alle Personen negativ getestet sind.

Regelmäßige Kontrolle der Parameter

Die neue Verordnung sieht vorerst keine Schließungen von Einrichtungen mehr vor. Denn zukünftig soll neben den Neuinfektionen Parameter wie Krankenhausaufnahmen, Intensivpatienten, Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt werden. Anhand dieser Marken sollte die Corona-Schutzverordnung in einem bestimmten Zeitraum überprüft werden.

Berlin hatte in seiner Verordnung explizit keine Corona-Inzidenz genannt. Eigentlich war von der Ministerpräsidentenkonferenz ein Wert von 35 beschlossen worden, ab der die Regeln gelten. Einige Bezirke gelten mit hohen Inzidenzen als Corona-Hotspots. Auch Berlin insgesamt liegt aber sowieso bereits seit Tagen über diesen Werten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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