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Corona in Schulen und Kitas: Berliner Senat will Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzen


Streit um Corona in Schulen und Kitas
Berliner Schüler sollen nur noch fünf Tage in Quarantäne

Von t-online, dpa
30.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Schülerinnen und Schüler sitzen mit Masken in einem Klassenzimmer (Symbolbild): In der Hauptstadt ist ein Streit um Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas entbrannt.Vergrößern des BildesSchülerinnen und Schüler sitzen mit Masken in einem Klassenzimmer (Symbolbild): In der Hauptstadt ist ein Streit um Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas entbrannt. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Die Berliner Gesundheitsverwaltung will die Quarantänezeit für Kontaktpersonen in Schulen und Kitas von 14 auf fünf Tage reduzieren. Eine Annäherung im Streit um Corona-Regeln in Berliner Klassenzimmern.

In Berlin zeichnet sich im Streit um Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas ein Kompromiss ab. Die Gesundheitsverwaltung plant, die Quarantänezeit für Kontaktpersonen in Lern- und Kitagruppen von bislang 14 auf dann fünf Tage zu verkürzen, wie sie auf Anfrage von t-online bestätigte.

Zuerst hatten der "Tagesspiegel" und der RBB berichtet. Es sei "überwiegend wahrscheinlich", dass mögliche Corona-Infektionen bei Mitschülern als Kontaktpersonen innerhalb von fünf Tagen aufträten, heißt es demnach in einem Positionspapier, das Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach "Tagesspiegel"-Informationen am Dienstag dem Senat vorlegen will.

Zudem sollen nicht mehr ganze Lern- und Kitagruppen pauschal als enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden. Dies sei wegen der besonderen Hygieneregelungen etwa an Schulen "nicht erforderlich", zitiert der "Tagesspiegel". Stattdessen sollten die Eltern von infizierten Kindern das Gesundheitsamt dabei unterstützen, Mitschüler als mögliche enge Kontaktpersonen zu identifizieren.

Zoff um Vorstoß von Berliner Amtsärzten

Am Freitag hatten die zwölf Berliner Amtsärzte bekanntgegeben, dass nach ihrem Willen nur noch Kinder mit einem positiven PCR-Test für 14 Tage isoliert werden sollen – Kontaktpersonen außerhalb des engsten Kreises, also des Haushaltes, aber nicht mehr. Diese Pläne hatte die Gesundheitsverwaltung gegenüber dem RBB zunächst bestätigt.

Am Samstag ruderte Gesundheitssenatorin Kalayci dann jedoch wieder zurück. "Die Absonderungserfordernisse auf nur Infizierte zu beschränken, entspricht nicht der nationalen Strategie im Kampf gegen Covid-19 und verstößt auch gegen geltendes Recht", sagte sie dem RBB.

Kalayci warf insbesondere dem Bezirk Neukölln am Samstag vor, gegen Recht zu verstoßen. "Auch Schülerinnen und Schüler, die sich besonders nahe sind, müssen in die Absonderung – auch wenn man hierbei die besonderen Hygieneregeln in der Schule berücksichtigen kann." Bei unter 12-Jährigen sei große Vorsicht geboten, weil für sie noch kein Impfstoff zugelassen ist.

Auch Parteikollegin und Spitzenkandidatin der Berliner SPD für die Abgeordnetenhauswahl, Franziska Giffey, kritisierte den Vorstoß. "Angesichts steigender Zahlen in den jüngeren Altersgruppen können wir uns eine Aufweichung der Quarantäneregeln in Schulen und Kitas nicht leisten", mahnte sie.

Neuköllner Amtsarzt wehrt sich gegen Kritik

Neuköllns Amtsarzt Nicolai Savaskan wies am Sonntag den Vorwurf zurück, ihm und seinen Kollegen gehe es in erster Linie um eine Entlastung der Gesundheitsämter. Der Kurswechsel sei wissenschaftlich geboten. Es sei ohne Rücksicht auf den politischen Kalender zu entscheiden, fügte Savaskan mit Blick auf den laufenden Wahlkampf hinzu.

"Unsere Kinder und Jugendlichen in der Gemeinschaft zu stärken, ihnen Bildung zu vermitteln, trägt zum gesundem Aufwachsen bei." Die Quarantäne sei eine körperliche und seelische Belastung. "Kinder und Jugendliche erkranken erfreulicherweise selten, meistens gar nicht und wenn dann nicht schwer", heißt es in einer Stellungnahme der Amtsärzte.

Mit der von den Amtsärzten vorgeschlagenen Strategie wären künftig nur noch ungeimpfte Eltern und Geschwister von der 14-tägigen Quarantäne mit betroffen. Für Sitznachbarn in der Schule würde das dann zum Beispiel nicht mehr gelten, sofern die Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.

Verwendete Quellen
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