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Berlin: Messerattacke vor Berliner Club "Maxxim" – Prozess gestartet


Rempelei führte zu Streit
Messerattacke vor Berliner Club "Maxxim" – Prozess gestartet


21.09.2021Lesedauer: 3 Min.
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Die fünf Angeklagten: Ihnen wird gefährliche Körperverletzung und einem der Tatverdächtigen außerdem versuchter Totschlag zur Last gelegt.Vergrößern des Bildes
Die fünf Angeklagten: Ihnen wird gefährliche Körperverletzung und einem der Tatverdächtigen außerdem versuchter Totschlag zur Last gelegt. (Quelle: Olaf Wagner)

Vor dem Kriminalgericht Tiergarten müssen sich fünf Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ein Gruppenmitglied soll eines der Opfer zudem mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

Mittlerweile sind zweieinhalb Jahre vergangen: Am frühen Morgen des 10. März 2019, zwischen 5.30 Uhr und 5.45 Uhr, gerieten mehrere Männer in Berlin-Charlottenburg in einen Streit. Sowohl im Kassenbereich des "Maxxim" – eine alte Polizeiwache, die man zum Club umgebaut hat – als auch vor dem Eingang des Clubs und im Bereich zwischen "Maxxim" und dem U-Bahnhof "Kurfürstenstraße" kam es zum versuchten Totschlag und zu gefährlichen Körperverletzungen. Anlass war laut Staatsanwaltschaft eine vorangegangene Auseinandersetzung aufgrund einer Rempelei.

Sechs Männer traten und prügelten auf drei Personen ein – und zwar in einem "gemeinsamen Entschluss", so die Anklage. Im Verlauf des Angriffs soll der Angeklagte Abdul Aziz G. ein Messer gezückt haben. Damit soll er einem der Opfer mindestens einen Stich verpasst haben, wobei er "tödliche Verletzungen des Geschädigten billigend in Kauf" nahm, heißt es in der Anklageschrift. Die anderen Angeklagten aber hätten den Messerstich weder gewollt noch gebilligt.

Messerattacke vor "Maxxim": Opfer wurde durch Not-OP gerettet

Tomasz P. wurde von allen drei Opfern am schwersten verletzt. Durch die Schläge und Tritte erlitt er nicht nur Platzwunden an den Lippen. G. soll ihm mit dem Messer außerdem eine fünf Zentimeter lange Stichwunde im rechten Brustbereich zugefügt haben. Dadurch wurden seine rechte Brusthöhle und die rechte Lunge geöffnet, was zu einer lebensbedrohlichen Situation führte. P. wurde durch eine Not-OP gerettet.

Der mutmaßliche Messerstecher G., so die Anklage, sei bei der Tat im März 2019 davon ausgegangen, dass er P. tödliche Verletzungen zugefügt habe.

Fünf Männer vor Gericht

Das zweite Opfer, nur "K." genannt, erlitt durch die Schläge und Tritte eine Platzwunde über der linken Augenbraue, dazu kamen mehrere Hämatome und ein abgebrochener Zahn. Das dritte Opfer ("O.") bekam ebenfalls einen Tritt ins Gesicht. Die Folge: Nasenbluten.

Als die Polizei in der Joachimstaler Straße eintraf, sollen die Angeklagten von ihren Opfern abgelassen haben. Verantworten müssen sich seit Dienstag vor dem Kriminalgericht Tiergarten nun fünf Männer: der Türsteher Rames E. (Jahrgang 1977) sowie Taha E. (1980), Anis C. (1982), Yasin Ca. (1997) und Abdul Aziz G. (1983). Nach zwei von ihnen wurde damals mit Hilfe der Medien gefahndet.

Angeklagte verweigern Aussage

Das Verfahren gegen den früheren Mitangeklagten, Mustafa B. (1995), wurde inzwischen eingestellt. Möglicherweise, so Richter Peter Schuster, habe sich B. der Beihilfe schuldig gemacht, doch macht er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. "Ich glaube nicht, dass er in die Hauptverhandlung kommt und den Fall löst", erklärt Richter Schuster.

Aber auch die fünf Angeklagten verweigern am Dienstag im Verhandlungssaal jede Aussage. Zeugen werden noch nicht gehört, das soll in den nächsten Verhandlungstagen passieren. Stattdessen werden im Saal Videoaufzeichnungen aus mehreren Sicherheitskameras gezeigt, unter anderem aus dem Kassenbereich des "Maxxim" und aus dem Eingangsbereich des Clubs.

Der Verteidiger von G. monierte, dass die Videosequenzen im Titel das Wort "Täter" oder "Tätergruppe" tragen – das habe eine suggestive Wirkung. Er verlangt eine Umbenennung in "Personen" und klagt: Die Polizei, die die Clips benannt und zur Verfügung gestellt hat, habe "Mist gebaut".

Richter Schuster versprach, die Verwendung des Begriffs "Täter" werde auf die Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss haben. Der nächste Verhandlungstag ist am 24. September.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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