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Wahl in Berlin: Muss die Abstimmung wiederholt werden?


Kritik an Berlin-Abstimmung
Muss die Berlin-Wahl wiederholt werden? Fragen und Antworten

  • Philip Buchen
Von Kriss Rudolph, Titus Blome, Philip Buchen

Aktualisiert am 14.10.2021Lesedauer: 3 Min.
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Die Berliner Landeswahlleitung will die Abstimmung in Berlin anfechten.Vergrößern des Bildes
Die Berliner Landeswahlleitung will die Abstimmung in Berlin anfechten. (Quelle: dpa / Contini / Soeder - Montage t-online)

Das Berliner Wahlchaos wird weiter aufgearbeitet. Das Landeswahlamt kündigte an, die Wahl anzufechten. Welche Folgen hat die Entscheidung? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Nach zahlreichen Unregelmäßigkeiten und teils chaotischen Szenen in den Berliner Wahllokalen hat die Berliner Landeswahlleitung angekündigt, gegen Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl Einspruch einzulegen. In zwei Wahlkreisen kam es zu Wahlrechtsverstößen, die möglicherweise die Mandatsverteilung beeinflusst haben könnten.

Wie geht es nun weiter mit der Aufarbeitung des Wahlchaos in Berlin? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen:

Was ist bei der Berlin-Wahl passiert?

In Berlin war es am Wahltag zu zahlreichen Pannen gekommen. Unter anderem mussten Wahlberechtigte stundenlang auf ihre Stimmabgabe warten, Wahlzettel wurden vertauscht oder fehlten. Wegen der langen Wartezeiten gaben einige Wahlberechtigte ihre Stimmen noch weit nach 18 Uhr ab, als bereits erste Hochrechnungen bekannt waren.

Die Berliner Landeswahlleitung will die Wahl anfechten: Was bedeutet das?

Der angekündigte Einspruch der Landeswahlleitung gegen die Ergebnisse der Abgeordnetenwahl Ende September bedeutet noch nicht, dass es eine Wahlwiederholung geben wird. In den Wahlkreisen Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf ist es zu Wahlrechtsverletzungen und Unregelmäßigkeiten gekommen, die die Mandatsverteilung beeinflusst haben könnten.

Für diese Wahlkreise muss nun der Berliner Verfassungsgerichtshof prüfen, ob eine Wahlwiederholung notwendig ist. Der Einspruch gegen die Wahlergebnisse kann erst eingereicht werden, wenn die Endergebnisse der Wahl im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurden. Dies wird voraussichtlich am Freitag geschehen. Die Frist dafür ist jedoch sechs Wochen nach der Wahl – also am 7. November.

Wie reagieren die Verantwortlichen?

Berlins noch Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte Versäumnisse bei dem Urnengang zwar zugegeben. So habe es "Fehleinschätzungen gegeben und Fehlplanung". Die Verantwortung für das Wahl-Chaos wollte Müller jedoch nicht übernehmen: "Die bloße Existenz einer Landeswahlleiterin macht deutlich, wo auch Zuständigkeiten liegen", sagte er.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte, ein Grund für die schweren Pannen in den Wahllokalen seien unsachgemäß verpackte Wahlzettel. Demnach soll die zuständige Druckerei die Zettel falsch angeliefert haben.

Die Landeswahlleiterin Petra Michaelis hatte den Senat nach der Pannen-Wahl gebeten, sie nach der Feststellung des amtlichen Endergebnisses abzuberufen.

Wer will die Abstimmung in der Hauptstadt noch anfechten?

Vor der Erklärung der Landeswahlleitung am Donnerstag hatten bereits mehrere Akteure angekündigt, die Wahl anfechten zu wollen. Eine der prominentesten Figuren: Martin Sonneborn. Der Satiriker und Europapolitiker will die Wahl mit seiner Satirepartei Die Partei ebenso anfechten wie Marcel Luthe, Spitzenkandidat der Freien Wähler in Berlin.

Luthe hatte noch am Mittwoch gegenüber t-online erklärt: "Sowohl das stundenlange Wählen nach 18 Uhr, die ebenso langen Wartezeiten, fehlende und falsche Stimmzettel, das Briefwahlchaos und schon die schiere Menge an sonstigen Auffälligkeiten – die zudem nur sehr lückenhaft dokumentiert sind – machen diese Wahl allenfalls zu einer schlechten Karikatur von Demokratie.”

Auch die Liberal-Konservativen Reformer (LKR) planen, die Berlin-Wahl anzufechten, wie der RBB am Mittwoch berichtete. Zu erwarten ist, dass in den kommenden Wochen noch weitere Akteure Einspruch gegen die Berlin-Wahl einlegen.

Wie funktioniert eine Wahlanfechtung in Berlin?

Christian Pestalozza ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin. Er sagt t-online: "In Berlin gibt es eine Besonderheit für diesen Fall: Während in allen anderen Bundesländern und im Bund zunächst das Parlament das Wort hat, geht es in Berlin direkt zum Verfassungsgericht."

Laut Paragraf 40 bis 42a des Verfassungsgerichtshofgesetzes muss der Einspruch innerhalb eines Monats eingelegt werden. Die Zeit läuft, sobald die endgültigen Wahlergebnisse im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht wurden, erklärt Pestalozza.

Muss die Wahl jetzt wiederholt werden?

Pestalozza gab am Mittwoch – vor der Ankündigung der Wahlleitung – diese Prognose ab: "Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es keine Wahlwiederholung in ganz Berlin. Die Fehler, die berichtet wurden, betreffen ja immer nur einzelne Bezirke oder Wahllokale. Da mag es sein, dass die Wahl in Teilbereichen wiederholt werden muss."

Ähnlich sieht es auch der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland. Er sagte dem "Handelsblatt", dass er eine generelle Wahlwiederholung nicht erwarte: "Die Wahlrechtsverstöße sind mehr als ärgerlich, weil sie die demokratische Legitimation der Wahl beschädigen, die für eine parlamentarische Demokratie lebenswichtig ist", sagte der Jurist. "Soweit die Wahl fehlerfrei abgelaufen ist, hat sie aber den neu gewählten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses die erforderliche Legitimation verschafft, die aufgrund der Verfassung auch erhalten werden muss."

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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