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Südschleswigscher Wählerverband: Unabhängig bleiben


Berlin
Südschleswigscher Wählerverband: Unabhängig bleiben

Von dpa
18.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Stefan Seidler (SSW)Vergrößern des BildesStefan Seidler vom Südschleswigscher Wählerverband (SSW). (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Bundestagsabgeordnete des Südschleswigschen Wählerverband (SSW), Stefan Seidler, will sich im Parlament seine Unabhängigkeit bewahren. "Bei Einzelthemen werde ich aber sicherlich mit der einen oder anderen Fraktion zusammenarbeiten", sagte Seidler (42) der Deutschen Presse-Agentur. In der vergangenen Woche hatte er Gespräche mit SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und anderen Fraktionen im Bundestag geführt. Der SSW sei sehr positiv aufgenommen worden und es seien auch Kooperationsangebote erfolgt.

Seidler hält sich eine mögliche Mitwahl des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz offen. Sollte ein Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auch Bezüge zur Minderheitenpolitik enthalten, "dann könnte es durchaus sein, dass meine Stimme dann auch den neuen Kanzler Scholz unterstützen würde". Das sei derzeit noch völlig offen. Als Beispiel nannte er eine Verankerung der Rechte nationaler Minderheiten im Grundgesetz.

Die Partei der dänischen und friesischen Minderheit war bei der Bundestagswahl am 26. September erstmals seit rund 70 Jahren wieder in den Bundestag eingezogen. Seidler will sich im Bundestag besonders für die Minderheiten sowie die Interessen Schleswig-Holsteins einsetzen und dabei auch für skandinavische Lösungsmodelle werben.

Der SSW nahm zum ersten Mal seit 60 Jahren wieder an einer Bundestagswahl teil. Als Partei einer nationalen Minderheit ist der SSW von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Er muss nur so viele Stimmen gewinnen, dass ihr nach dem Berechnungsverfahren ein Sitz zusteht. 3,2 Prozent im Norden reichten für ein Mandat. Fraktionslose Abgeordnete wie Seidler können im Bundestag keine Gesetzesinitiativen starten oder Plenardebatten beantragen. Ausschüssen dürfen sie als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht angehören.

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