Berlin Tod eines ehemaligen Pastors: Prozess in der Schlussphase

Im Prozess um den Tod eines ehemaligen Pastors hat die Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen der beiden Angeklagten plädiert. Der 22-Jährige sei des gemeinschaftlichen Mordes schuldig zu sprechen, forderte der Ankläger am Montag vor dem Berliner Landgericht. Gegen den 25-jährigen Mitangeklagten verlangte er eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Raubes mit Todesfolge. Das Urteil wird voraussichtlich am 6. Dezember verkündet.
Das 77 Jahre alte Opfer wurde laut Ermittlungen am 30. Juni oder am 1. Juli 2020 in seiner Wohnung getötet. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat aus. Der 22-Jährige sei mit einem gesondert verfolgten dritten Komplizen in der Wohnung des Mannes gewesen, so der Ankläger. Sie hätten ihn berauben wollen. Der 25-Jährige sei an der Tatplanung beteiligt gewesen und habe die Gegebenheiten in der Wohnung beschrieben. Er sei allerdings nicht am Tatort gewesen, so der Staatsanwalt.
Für den 22-Jährigen, der wie der Mitangeklagte aus Rumänien stammt, plädierte der Verteidiger auf einen Schuldspruch wegen Beihilfe zum Totschlag. Es sei eine Jugendstrafe zu verhängen, so der Anwalt. Sein damals 20-jähriger Mandant und der gesondert verfolgte mutmaßliche Mittäter seien in der Stricherszene angeheuert worden. Mit dem früheren Pastor seien 80 Euro vereinbart worden. In der Wohnung sei es zu einem tödlichen Streit gekommen.
Der 22-Jährige hatte zu Prozessbeginn im April bestritten, nach rund sechsmonatiger Verhandlung geständige Angaben gemacht. Er benannte in seiner neuen Aussage auch den dritten mutmaßlichen Komplizen. Dieser habe sich auf den Mann gestürzt, als es zu einem lautstarken Streit wegen verlangter sexueller Handlungen gekommen sei, sagte der 22-Jährige.
Der Prozess wird am 29. November mit dem Plädoyer der Verteidigung des 25-Jährigen fortgesetzt. Dieser Angeklagte ist im Laufe des Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er sei zum Zeitpunkt der Tat nicht in Berlin gewesen, hieß es damals.