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Gorillas scheitert erneut mit Stopp von Betriebsratswahl

Von dpa
Aktualisiert am 23.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Papiertüten mit dem Logo des Express-Lieferdiensts Gorillas (Symbolbild): Seit Monaten tobt in dem Unternehmen ein Streit zwischen Mitarbeitenden und der Geschäftsführung.
Papiertüten mit dem Logo des Express-Lieferdiensts Gorillas (Symbolbild): Seit Monaten tobt in dem Unternehmen ein Streit zwischen Mitarbeitenden und der Geschäftsführung. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-bilder)
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Der Lieferdienst Gorillas hat vor Gericht die nächste Niederlage kassiert. Schon das Arbeitsgericht hatte den geforderten Stopp der Betriebsratswahl abgelehnt. Auch das Landesarbeitsgericht wies die Beschwerde nun ab.

Die in dieser Woche angelaufene Betriebsratswahl beim Essenslieferdienst Gorillas kann weitergehen: Das Unternehmen scheiterte am Dienstag auch vor dem Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) mit seiner Klage gegen die Wahl. Es lägen keine Voraussetzungen für einen Abbruch vor, teilte das Gericht am Nachmittag mit.

Gorillas hatte bereits in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht versucht, die Betriebsratswahl zu stoppen und formale Mängel bei der Vorbereitung angeführt. So sei der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß gebildet worden.

Berliner Lieferdienst: Dutzende Verfahren anhängig

Das Arbeitsgericht sah das anders, und auch die nächsthöhere Instanz wies nun die Beschwerde zurück. Dem Arbeitgeber bleibt laut LAG indes die Möglichkeit eines Wahlanfechtungsverfahrens. Dafür bleibe der gewählte Betriebsrat aber zunächst im Amt.

Noch bis einschließlich Samstag sind die Beschäftigten beim Lieferdienst zur Abstimmung über das Gremium aufgerufen. Seit Monaten tobt in dem Unternehmen ein Konflikt zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Geschäftsführung. Am Arbeitsgericht Berlin sind eigenen Angaben zufolge Dutzende Verfahren anhängig.

Die Beschäftigten kritisieren unter anderem befristete Arbeitsverträge, zu geringe Bezahlung und eine mangelhafte Ausstattung. Das Unternehmen betont indes stets, auf viele der Forderungen etwa nach besserer Ausrüstung bereits eingegangen zu sein.

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