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Berliner Senat plant schärfere Corona-Maßnahmen


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Berliner Senat plant schärfere Corona-Maßnahmen

Von dpa
30.11.2021Lesedauer: 3 Min.
CoronavirusVergrößern des BildesEine Frau zeigt ihen Impfnachweis beim Eingang zum Weihnachtsmarkt. (Quelle: Jörg Carstensen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Menschen in Berlin müssen sich auf eine neuerliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen einstellen. Geplant seien unter anderem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, strengere Obergrenzen für Veranstaltungen und eine 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte, kündigte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung an. Dort hätten dann nur noch geimpfte und genesene Menschen Zutritt.

Einen Beschluss zu den angedachten Maßnahmen fasste der Senat zunächst jedoch noch nicht. Man wolle die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom Dienstag und mögliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene abwarten, betonte Kalayci. Sie stellte allerdings einen Senatsbeschluss noch im Verlauf dieser Woche in Aussicht. Folgendes soll dann kommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Ein Haushalt dürfte sich nur noch mit maximal zwei ungeimpften Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für private Treffen zwischen geimpften und genesenen Menschen sind keine Beschränkungen geplant.

WEIHNACHTSMÄRKTE sollen nur noch öffnen dürfen, wenn sie sicherstellen und kontrollieren, dass nur Geimpfte und Genesene (2G) zutritt haben. Praktisch heißt das, dass sie umzäunt sind und an den Zugängen den Impfstatus der Besucher kontrollieren. Einige Märkte verfahren bereits so, andere wie der Markt am Breitscheidplatz haben keine Umzäunung, dort hat bisher jeder Zutritt. "Wer keinen Zaun drumherum machen kann, kann auch keinen Weihnachtsmarkt mehr betreiben", sagte Kalayci.

An VERANSTALTUNGEN dürften nicht mehr so viele Menschen teilnehmen wie bisher. Draußen soll künftig eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern gelten, in geschlossenen Räumen von 200 Teilnehmern. Unter strikter Einhaltung bestimmter Hygienekonzepte sind Ausnahmen möglich mit bis zu 2500 Teilnehmern drinnen und bis zu 5000 draußen. "Mit diesem Beschluss würde es volle Stadien und dergleichen nicht mehr geben", sagte Kalayci.

ÖFFENTLICHE GEBÄUDE dürften nur noch unter 3G-Regeln betreten werden, also von Geimpften, Genesenen und Getesteten. Dies gilt schon jetzt für die Mitarbeiter und würde dann auch für Kunden beziehungsweise Besucher gelten.

Kalayci begründete das Vorgehen mit den weiter steigenden Corona-Zahlen und der neuen Virusvariante Omikron, die noch mit vielen offenen Fragen verbunden ist. Die bisherigen Corona-Maßnahmen des Senats wie auch die neuerliche Impfkampagne zeigten zwar Wirkung, beim Anstieg der Infektionen sei eine "Seitwärtsbewegung" zu erkennen. "Aber das ist keine Trendwende."

Daher sehe der Senat auch die Notwendigkeit, Clubs und Bars zu schließen und auch im Freizeitbereich strengere Maßnahmen umzusetzen. "Wir würden am liebsten heute die Clubs schließen", sagte Kalayci. Das sei bei der aktuellen epidemiologischen Lage dringend erforderlich. Und: "Wir wollen mehr verbieten." Allerdings gebe die aktuelle Rechtslage nicht her, dass dies der Senat allein beschließe.

In bestimmten Fällen müssten Änderungen im erst jüngst novellierten Infektionsschutzgesetz des Bundes her, in anderen Fällen sei ein Beschluss des Abgeordnetenhauses Voraussetzung. Der Senat sei in der Frage mit den rot-grün-roten Koalitionsfraktionen bereits in engem Austausch und wolle dabei auch die Oppositionsfraktionen einbeziehen, so Kalayci. Ob das Landesparlament deshalb womöglich zu einer Sondersitzung zusammentritt, ließ sie offen. Die nächste reguläre Plenarsitzung ist erst am 21. Dezember geplant.

In Berlin gelten erst seit vergangenem Samstag schärfere Corona-Regeln. So haben zu den meisten Geschäften nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt (2G). Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. In vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen seither zusätzlich zur 2G-Regel weitere Vorgaben. Dazu gehören eine Maskenpflicht oder Testpflicht oder Abstandsgebote. Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt die 3G-Regel.

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