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Berlin: Türsteher setzt Pfefferspray gegen Rommel Abou-Chaker ein


Pfefferspray gegen Clan-Mitglied
Rommel Abou-Chaker scheitert an Türsteher

Von t-online, jl

13.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Arafat Abou-Chaker (rechts) und sein Bruder Rommel (links) vor einer Verhandlung: Sie mussten sich unter anderem wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung gegen den Rapper Bushido vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesArafat Abou-Chaker (rechts) und sein Bruder Rommel (links) vor einer Verhandlung: Sie mussten sich unter anderem wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung gegen den Rapper Bushido vor Gericht verantworten. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Auf den Straßen Berlins ist der Name der Familie

In der Nacht zu Sonnabend gegen 2 Uhr wollten Rommel (44) und ein Begleiter (33) in die Lützow-Bar am gleichnamigen Platz in Berlin. Doch sie scheiterten am Türsteher (34) – er verwehrte den beiden Männern den Zutritt. Warum, ist bislang unklar. Das berichtete die "B.Z.".

Auf "B.Z."-Nachfrage bestätigte die Polizei, dass es zwischen den Personen zum Streit kam, der schnell handgreiflich wurde. Der 33-Jährige sei demnach vom Türsteher geschlagen worden. "Er erlitt Hämatome und Hautrötungen, wir ermitteln wegen Körperverletzung", so ein Polizeisprecher.

Streit an Berliner Tür: Hatte Rommel eine Waffe?

Danach soll der Türsteher unerwartet Pfefferspray gegen Rommel Abou-Chaker eingesetzt haben. Dafür gab es eine weitere Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Rommel soll angeblich so getan haben, als greife er nach einer Waffe, daraufhin griff der Selekteur zum Pfefferspray. Alarmierte Polizisten fanden bei dem Clanmitglied allerdings keine Waffe, so die "B.Z.".

Seit August vergangenen Jahres muss sich Rommels Bruder Arafat Abou-Chaker (45) unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue vor Gericht verantworten. Seinen drei Brüdern Yasser, Nasser und Rommel wird unter anderem Mittäterschaft und Beihilfe zu einzelnen Taten vorgeworfen.

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