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HU klagt gegen Hochschulgesetz

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 30.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Denkmal Alexander von Humboldt vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität. (Symbolbild) Die HU findet, dass Berlin seine Kompetenzen überschritten hat.
Das Denkmal Alexander von Humboldt vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität. (Symbolbild) Die HU findet, dass Berlin seine Kompetenzen überschritten hat. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Aufruhr in der Wissenschaft: Das neue Hochschulgesetz findet in der Humboldt-Universität wohl wenig Freunde. Die HU-Präsidentin hat wegen des Gesetzes ihren Rücktritt angekündigt. Nun hat die Uni geklagt.

Die Humboldt-Universität (HU) hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Vorschrift des neuen Berliner Hochschulgesetzes eingereicht. Das teilte die Universität am Donnerstag mit. Auf diesem Weg solle höchstrichterlich geklärt werden, ob das Land Berlin mit einer Passage des Gesetzes seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe.

Das novellierte Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) ist am 25. September in Kraft getreten. Es sieht in dem umstrittenen Paragrafen 110 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden muss.

"Berlin hat die nötigen Kompetenzen nicht"

Laut einem Anfang November veröffentlichten Gutachten des an der HU lehrenden Jura-Professors Matthias Ruffert ist das verfassungswidrig. Nach Rufferts Einschätzung hat Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz nicht. Der Bund habe mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bereits umfassend und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht.

Wie die HU mitteilte, greife die in Paragraf 110 festgelegte Vorschrift außerdem unverhältnismäßig in ihre verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte ein. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass Hochschulen zu kontinuierlicher Nachwuchsförderung nur in der Lage seien, wenn Stellen nach gewisser Zeit wieder frei würden.

Berliner Hochschulgesetz: "Gut gemeint, aber schlecht gemacht"

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) teilte dazu am Donnerstag auf Anfrage mit, es sei das gute Recht der Humboldt-Universität, Teile des Berliner Hochschulgesetzes höchstrichterlich prüfen zu lassen. "Wir erwarten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und werden sie selbstverständlich umsetzen", so die Senatorin. "Unabhängig vom Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist klar, dass wir die Universitäten mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft nicht alleine lassen. Wir werden zeitnah Gespräche mit hochschulpolitischen Akteurinnen und Akteuren initiieren und Anpassungen des Gesetzes einleiten."

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Bereits Ende Oktober hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst gut ein halbes Jahr nach Beginn ihrer zweiten Amtszeit ihren Rücktritt zum Jahresende angekündigt. Als Grund dafür nannte sie die Novelle des Hochschulgesetzes. "Persönlich halte ich die wissenschaftspolitischen Weichenstellungen des BerlHG für gut gemeint, aber schlecht gemacht", hieß es von ihr in einer Erklärung.

Kunst kritisierte im RBB unter anderem, dass der Paragraf "ohne Rücksprache mit den Hochschulen" dem Gesetz hinzugefügt worden sei, "und ohne einen Blick darauf zu legen, ob damit auch die Umsetzung dessen, was politisches Ziel war, gelingen kann".

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