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Trotz Tierschutzgesetz: Berliner Polizeihunde wieder im Einsatz


Gewaltverbot in der Ausbildung
Tierschutzgesetz: Berliner Polizeihunde wieder im Einsatz

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 06.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizist hält einen Polizeihund am Rande einer Demonstration am Brandenburger Tor (Archivbild): Das Tierschutzgesetz spaltet die Bundesländer.Vergrößern des BildesEin Polizist hält einen Polizeihund am Rande einer Demonstration am Brandenburger Tor (Archivbild): Das Tierschutzgesetz spaltet die Bundesländer. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Wegen Gewaltanwendung bei der Ausbildung von Schutzhunden war ihr Einsatz bei der Berliner Polizei vorerst verboten worden. Nun rudert der Innensenat zurück: Die Tiere dürfen trotzdem wieder eingesetzt werden.

Die Berliner Polizei darf ihre sogenannten Schutzhunde trotz der veränderten Tierschutz-Hundeverordnung nun doch wieder einsetzen. Erst am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Beamten vorerst ohne die Vierbeiner auskommen müssten. Grund dafür war eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes, die seit dem 1. Januar gilt, wie die "B.Z." berichtete.

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Jetzt heißt es stattdessen: Lediglich die Ausbildung, Erziehung und das Training seien von der Änderung betroffen, wie Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Donnerstag mitteilt. Vom Einsatz ist in der Regelung nämlich keine Rede – möglicherweise, weil sie insbesondere private Hundehaltung im Blick hatte. Zuvor hieß es aus Polizeikreisen allerdings, ein Einsatz ohne Training über einen längeren Zeitraum sei schwer vorstellbar.

Berlin: Innensenat und Polizeigewerkschaft wollen Ausnahmeregelung für Polizei

Das merkwürdige Hin und Her in Berlin und andere Auslegungen in weiteren Bundesländern entstanden aus neuen Bestimmungen in der Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Dort heißt es: "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden".

In Berlin sind 49 von insgesamt 130 Polizeihunden Schutzhunde. Sie werden bei Razzien oder Demonstrationen eingesetzt und mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn dieser einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten.

Berlins Polizei setzte die Hunde daher seit Anfang des Jahres nicht mehr ein und forderte Lösungen von der Politik. Die Hundeführer hatten in dieser Zeit andere Einheiten unterstützt, so Polizeisprecher Thilo Cablitz gegenüber "B.Z.". Gleichzeitig änderte sich in Brandenburg nichts, weil dort die Polizei die Verordnung anders interpretierte.

Tierschutz hält konforme Ausbildung für möglich – Polizei widerspricht

Senatssprecherin Spranger bemängelt, dass "dringend Klarheit" über die Hundeverordnung geschaffen werden müsse, da die Tiere "für die tägliche Arbeit und damit den Schutz der Bevölkerung unverzichtbar" seien. Zu diesem Zweck soll eine von Niedersachsen vorgeschlagene Änderung der Verordnung mit einer Ausnahmeregelung für die Polizei unterstützt werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei schließt sich einer solchen an.

Zudem werde geprüft wie die Ausbildung der Polizeihunde im Rahmen der Rechtslage erfolgen soll. Es solle Übergangsregelungen geben. Der Deutsche Tierschutzbund lehnte hingegen eine Ausnahmeregelung ab und erklärte: "Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig". Eine tierschutzkonforme Ausbildung sei möglich.

Das sieht jedoch Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin, im Gespräch mit der "B.Z." anders: Man sei "absolut offen" für schmerzlose Trainingsmethoden. "Aber aktuell gibt es keine bekannten Alternativen, um unsere vierbeinigen Kollegen auf bestimmte Einsatzsituationen vorzubereiten".

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